Anlage D
LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON SPORT-BADEWARTEN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Sport-Badewartes vertraut zu machen. Sport-Badewart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, selbständig einen Badebetrieb zu leiten und Schwimmunterricht zu erteilen.
II. STUNDENTAFEL
Wochenstunden | (Gesamtausmaß bei Einbeziehung des Fernunterrichtes) | ||
A. Pflichtgegenstände | |||
I. Theorie | |||
1. | Religion | 1,0 | (5,0) |
2. | Deutsch | 0,5 | (2,5) |
3. | Politische Bildung und Organisationslehre | 0,5 | (2,5) |
4. | Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen | 0,5 | (2,5) |
5. | Geschichte von Bewegung und Sport | 0,5 | (2,5) |
6. | Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) | 1,5 | (7,5) |
7. | Erste Hilfe | 1,5 | (7,5) |
8. | Sportpsychologie und Lebenskunde | 1,5 | (7,5) |
9. | Pädagogik, Didaktik und Methodik | 1,5 | (7,5) |
10. | Trainings- und Bewegungslehre | 2,0 | (10,0) |
11. | Seminar für Fachfragen | 1,0 | (5,0) |
12. | Bäderbau und Wettkampfregeln | 1,0 | (5,0) |
13. | Bädertechnik | 1,5 | (7,5) |
14. | Hygiene und Wasseraufbereitung | 3,0 | (15,0) |
15. | Rechtsbelehrung | 1,0 | (5,0) |
II. Praxis | |||
16. | Praktische Übungen | 5,0 | (25,0) |
17. | Praktisch-methodische Übungen | 5,0 | (25,0) |
28,5 | (142,5) | ||
B. Pflichtpraktikum | |||
18. | Wasserrettung (Kursform) | 3,0 | (15,0) |
C. Freigegenstand | |||
19. | Exkursionen |
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterial eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.
In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Sportbadewartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen bist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie Anlage A.1
Lehrstoff:
Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
1. Religion
Siehe Abschnitt IV.
2. Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.
3. Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.
4. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.
5. Geschichte von Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Schwimmsports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.
6. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Sportbadewartes im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden)
Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
7. Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden)
Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.
8. Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden)
Umgang mit und Betreuung von Badegästen; Persönlichkeit des Sport-Badewartes; Möglichkeit einer sinnvollen Lebensführung unter Berücksichtigung des Schwimmbades als Gesundheits- und Kommunikationszentrum.
9. Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden)
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die Sparte.
Erziehungsziele; der Sportbadewart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.
10. Trainingslehre und Bewegungslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen der Trainingsformen sowie Wissen um die Grundlage der Bewegungslehre zum besseren Verständnis von Bewegungsabläufen.
Lehrstoff:
(2 Wochenstunden)
Grundlagen der Trainingsplanung (Vorbereitungstraining, Aufbau - Wettkampf - Übergangsperiode), Trainingseinheit, verschiedene Trainingsarten, Konditionstraining, Techniktraining.
Bewegungsmerkmale der einzelnen Schwimmarten: Kraul, Rücken, Bruststoß, Arm- und Beinbewegung, Atmung, Start- und Wendemöglichkeit, Einführung in das Delphinschwimmen.
11. Seminar für Fachfragen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verarbeitung relevanter Themen; gesundheitliche Aspekte der Sauna.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Schwerpunkte und Themen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Sport-Badewartes.
12. Bäderbau und Wettkampfregeln
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen des Bäderbaues.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Einführung in die Grundlagen des Bäderbaues, Kriterien für die Wahl des Standplatzes, Unterschiede und spezifische Merkmale von Hallenbad, Freibad, Hallenfreibad; Bädernorm, Beckenmaße, Beckenbodenformen und deren Vor- und Nachteile, die verschiedenen Beckenbaumaterialien, Überlaufrinnen, Bodenbeläge und Wandverkleidungen; Lage, Ausstattung und Arten von Garderoben, WC-Anlagen und Duschräumen.
Wettkampfstrecken, Kampfgericht, Start, Anschlag, Ablöse; Organisation von Wettkämpfen; Saunabau.
13. Bädertechnik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um grundlegende Voraussetzungen für einen Badebetrieb.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden)
Grundlagen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Kraftstromversorgung, Überwachung und Wartung der Schwachstromanlage sowie der Beleuchtung; Be- und Entlüftung der Automation, der Heizung und der Warmwasserheizung; Pflege, Wartung und Handhabung der technischen Anlagen und Geräte.
14. Hygiene und Wasseraufbereitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen der Hygiene in Schwimmbädern und um die Wasseraufbereitung.
Lehrstoff:
(3 Wochenstunden)
Kenntnisse über die Aufgabe und Wirkungsweise der Filterung, Flockung, Entkeimung, Algenbekämpfung, Wasserpflege, chemisch-bakteriologische und biologische Methoden der Wasseruntersuchung, Entkeimungsverfahren und Aufbereitungstechniken, Umgang mit Chlorierungs- und Ozonanlagen.
Einführung in die Wasserchemie, Wasserhärte, pH-Wert, Kenntnis und Anwendung der Chemikalien, die in Schwimmbädern gebraucht werden; Einführung in die Desinfektionsverfahren, Hinweise auf die Reinigung und Pflege der Anlagen.
15. Rechtsbelehrung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Rechtssituation.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Aufsichts- und Ordnungsaufgaben, Haftpflicht und Rechtsschutz; Unfallverhütung - Sicherheitsvorschriften, Dienstvorschriften - Dienstrecht, Hygienegesetz.
16. Praktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbessern des Eigenkönnens zum besseren Verständnis der Unterrichtsgestaltung.
Lehrstoff:
(5 Wochenstunden)
Grundschwimmarten (Kraul, Brust, Rücken), Verbessern der Technik; Delphinschwimmen; Startsprünge; Strecken- und Tieftauchen; einfache Sprünge vom 1-m- und 3-m-Brett.
17. Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Praxis eines Schwimmunterrichtes.
Lehrstoff:
(5 Wochenstunden)
Ausgewählte Unterrichtsverfahren. Übungsreihen für Anfänger aller Altersstufen; Betriebs- und Organisationsformen, methodische Hilfsmittel, Lehrauftritte.
18. Wasserrettung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen und Beherrschen der Rettungsmaßnahmen bei Badeunfällen.
Lehrstoff:
(3 Wochenstunden)
30 Minuten Dauerschwimmen, davon 10 Minuten Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit. 300 Meter Schwimmen in Oberkleidern, 25 Meter Streckentauchen. Dreimaliges Tieftauchen, 3-4 Meter, und Heraufholen eines ca. 5 kg schweren Gegenstandes innerhalb von 6 Minuten. Heraufholen von 6 Tellern oder Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 20 m2 bei einer Wassertiefe von mindestens 2 m). Kopfsprung vom 3-m-Brett. 50 Meter Retten eines etwa gleich schweren Menschen, beide bekleidet, dabei Anwendung von vier Rettungsgriffen. Praktische Ausübung der Rettung - und Befreiungsgriffe an Land und im Wasser sowie ihre theoretische Erklärung. Erklärung und Anwendung der wichtigsten Bergungs- und Tragegriffe aus verschiedenen Gewässern. Prüfung über praktische und theoretische Kenntnisse der Wiederbelebung nach der Atemspende (aufgrund neuerer Erkenntnisse werden die manuellen Methoden nicht mehr angewendet) sowie über Erste-Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen. Besondere Rettungshilfen bei Bade-, Boots- und Eisunfällen sowie Pflege der Hilfsgeräte.
19. Exkursionen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erweitern des Fachwissens.
Lehrstoff:
(nach Vereinbarung)
Besichtigung von Bädern, Ausstellungen, einschlägigen Betrieben.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)