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Anlage 5 Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen - Protokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.7.2010

Anlage 5

Anhang V

Informationen im Sinne des Artikels 8 Absatz 5

  1. 1.Der vorgeschlagene Plan oder das vorgeschlagene Programm und seine Art.2.Die für seine Annahme zuständige Behörde.3.Das vorgesehene Verfahren, einschließlich folgender Angaben:
  1. a) der Beginn des Verfahrens;
  2. b) die Möglichkeiten der Öffentlichkeit, sich zu beteiligen;
  3. c) die Zeit und der Ort vorgesehener öffentlicher Anhörungen;
  4. d) die Behörde, von der relevante Informationen zu erhalten sind, und der Ort, an dem die Öffentlichkeit Einsicht in die relevanten Informationen nehmen kann;
  5. e) die Behörde, bei der Stellungnahmen oder Fragen eingereicht werden können, sowie die dafür vorgesehenen Fristen;
  6. f) die Bezeichnung, welche für den vorgeschlagenen Plan oder das vorgeschlagene Programm relevanten Informationen über die Umwelt, einschließlich der Gesundheit, verfügbar sind.

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