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Anlage 5 Altfahrzeugeverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.6.2010

Anlage 5

Abfallfraktionen

Teil 1

Gefährliche Abfälle

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten, bei der Altautoverwertung anfallenden gefährlichen Abfälle zusammen. Abgesehen von den nicht trockengelegten Altfahrzeugen (35203) lassen sich folgende relevante Fraktionen unterscheiden:

Schlüsselnummer

Bezeichnung

Erläuterung

35205

Kühl- und Klimageräte mit FCKW-, FKW- und KW-haltigen Kältemitteln (zB Propan, Butan)

Ausgebaute Klimaanlage mit Kältemittel

35207

Leiterplatten bestückt

 

35211

Flüssigkristallanzeigen (LCD)

 

35322

Bleiakkumulatoren

Starterbatterie

54102

Altöl

Motor- und Getriebeöl

54104

Kraftstoffe (zB Benzine) mit einem Flammpunkt unter 55 °C

 

54108

Heizöle, Kraftstoffe (Dieselöle) mit einem Flammpunkt über 55 °C

 

54118

Hydrauliköle, halogenfrei

 

54119

Hydrauliköle, halogenhaltig

 

54120

Bremsflüssigkeit

 

54928

gebrauchte Öl- und Luftfilter

 

55205

FCKW-hältige Kälte-, Treib- u. Lösemittel

Kältemittel aus der Klimaanlage abgesaugt

55374

Lösemittel-Wasser-Gemische ohne halogenierte Lösemittel

Kühlflüssigkeit, Scheibenreiniger

59101

pyrotechnische Abfälle

Airbag-Auslöser

59802

Gase in Stahldruckflaschen

Flüssiggastanks

   

Sofern andere gefährliche Abfälle anfallen, sind diese zusätzlich anzuführen.

Nicht gefährliche Abfälle

Fraktionsnummer

Bezeichnung

Erläuterungen

1

Altmetalle und zur Wiederverwendung ausgebaute Fahrzeugteile

Altmetalle, insbesondere Eisenschrott, Aluminium, Blei (Wuchtgewichte) Alle Teile, die zum Zweck der Wiederverwendung demontiert werden, unbeschadet ihrer Zusammensetzung

2

Demontierte Kunststoffteile (inkl. Werkstoffverbunde mit dieser Hauptkomponente)

Teile, wie insbesondere Stoßfänger, Armaturenbretter, Behälter

3

Demontierte Gummi-, Leder-, Holz- und Textilteile (inkl. Werkstoffverbunde mit diesen Hauptkomponenten)

Teile, wie insbesondere Sitze, Fußmatten, Verkleidungen

4

Demontierte Altreifen ohne Felge

 

5

Demontierte Altreifen mit Felge

 

6

Glas

insbesondere Scheiben, Blinkergläser

7

Sonstige nicht gefährliche Abfälle aus der Altfahrzeugbehandlung

 

8

Übergebene Restkarossen

 

   

Teil 2

Abfälle aus dem Shredderprozess

Fraktionsnummer

Bezeichnung

Erläuterungen

9

Eisenmetallschrott

 

10

Nichteisen-Metallschrott

 

11

Shredderschwerfraktion

 

12

Shredderleichtfraktion metallreich zur weiteren Behandlung zur Rückgewinnung von Metallfraktionen

 

13

Shredderleichtfraktion

 

   

Schlagworte

Schlüsselnummer, Kühlgerät, Motoröl, Ölfilter, Treibmittel, Sprengstoffabfall, Fraktionsnummer, Gummiteil, Lederteil, Holzteil

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2021

Gesetzesnummer

20002302

Dokumentnummer

NOR40119085

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