Anlage 1
Anhang
gemäß Artikel 2 des Vertrages
- I. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über Jugendschutz.
- II. Zuwiderhandlungen gegen die fremdenpolizeilichen Vorschriften.
- III. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über Waffen, Munition und Sprengstoffe.
- IV. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über Suchtgifte und psychotrope Substanzen.
- V. Zuwiderhandlungen gegen die Arbeitsvorschriften.
- VI. Zuwiderhandlungen in bezug auf Zivil- und Handelsgesellschaften.
- VII. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über Wettbewerb, Patente, Schutzmarken und andere Warenbezeichnungen.
- VIII. Zuwiderhandlungen auf dem Gebiet der Abgaben, Steuern und Zölle, einschließlich der Hehlerei.
- IX. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Preise.
- X. Zuwiderhandlungen durch Irreführung und wahrheitswidrige Werbung.
- XI. Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften im Bereich des Bauwesens:
- 1. Zuwiderhandlungen durch Nichtbefolgung eines Auftrages zum Abbruch oder zur Herstellung des vorschriftsmäßigen Zustandes eines Bauwerkes.
- 2. Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften betreffend gesundheitsgefährdende, baufällige und gefährliche Bauwerke.
- XII. Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über den Verkehr mit Grundstücken.
- XIII. Widerrechtliche Berufsausübung.
- XIV. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über Transporte auf der Straße, mit der Bahn, auf dem Seeweg, auf Flüssen und im Luftweg.
- XV. Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr:
- 1. Fahrerflucht, das heißt, Verletzung der dem Lenker eines Fahrzeuges nach einem Verkehrsunfall obliegenden Pflichten.
- 2. Lenken oder Inbetriebnehmen eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand.
- 3. Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften über die Feststellung einer Alkoholbeeinträchtigung.
- 4. Nichtbeachtung der Vorschriften, durch die eine Verpflichtung zur Haftpflichtversicherung begründet wird, die sich aus dem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges ergibt.
- 5. Weigerung, den von einem behördlich beauftragten Organ für den Straßenverkehr getroffenen Anordnungen Folge zu leisten.
- 6. Nichtbeachtung der Vorschriften über
- a) die höchste zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen;
- b) den Platz von Fahrzeugen in Bewegung und ihre Fahrtrichtung, den Gegenverkehr, das Überholen, die Richtungsänderung und das Überqueren von Bahnübergängen;
- c) den Vorrang;
- d) den Vorrang bestimmter Fahrzeuge, wie Feuerwehr-, Rettungs- und Sicherheitsdienstfahrzeuge;
- e) die Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen, ausgenommen solche, die den ruhenden Verkehr betreffen;
- f) die Lichtzeichen von Verkehrsampeln;
- g) die Zulassung von Fahrzeugen oder Fahrzeugkategorien auf bestimmten Verkehrswegen, insbesondere im Hinblick auf ihr Gewicht und ihre Abmessungen;
- h) die Sicherheitsausrüstung von Fahrzeugen und ihrer Ladung;
- i) die Kennzeichnung von Fahrzeugen und ihrer Ladung;
- j) die Fahrzeugbeleuchtung und die Betätigung der Leuchten, wenn die Tat eine Verkehrsgefährdung darstellt;
- k) das Gewicht, die Beladung und die Tragfähigkeit von Fahrzeugen und ihren Anhängern;
- l) die Zulassung von Fahrzeugen, das amtliche Kennzeichen und das Nationalitätszeichen.
- 7. Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne gültige Lenkerberechtigung.
- 8. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
- XVI. Zuwiderhandlungen auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes, insbesondere des Schutzes und der Pflege der Binnengewässer sowie des Waldes.
- XVII. Zuwiderhandlungen auf dem Gebiet der Jagd und der Fischerei.
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