vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage 1 LF-KennV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2024

Anlage 1

Anlage 1: SCHILDER

1.1. VERBOTSZEICHEN

Eigenmerkmale:

Form: rund; schwarzes Piktogramm auf weißem Grund, Rand und Querbalken (von links oben nach rechts unten in einem Neigungswinkel von 45° zur Horizontalen) rot; die Sicherheitsfarbe Rot muss mindestens 35% der Oberfläche des Zeichens ausmachen.

Zu verwendende Zeichen:

 

   

1.2. WARNZEICHEN

Eigenmerkmale:

Form: dreieckig; schwarzes Piktogramm auf gelbem Grund, schwarzer Rand; die Sicherheitsfarbe Gelb muss mindestens 50% der Oberfläche des Zeichens ausmachen.

Zu verwendende Zeichen:

   

1.3. GEBOTSZEICHEN

Eigenmerkmale:

Form: rund; weißes Piktogramm auf blauem Grund; die Sicherheitsfarbe Blau muss mindestens 50% der Oberfläche des Zeichens ausmachen.

Zu verwendende Zeichen:

 

   

1.4. RETTUNGSZEICHEN

Eigenmerkmale:

Form: rechteckig oder quadratisch; weißes Piktogramm auf grünem Grund; die Sicherheitsfarbe Grün muss mindestens 50% der Oberfläche des Zeichens ausmachen.

Zu verwendende Zeichen:

 

   

1.5. HINWEISSCHILDER FÜR MATERIAL ZUR BRANDBEKÄMPFUNG

Eigenmerkmale:

Form: rechteckig oder quadratisch; weißes Piktogramm auf rotem Grund; die Sicherheitsfarbe Rot muss mindestens 50% der Oberfläche des Zeichens ausmachen.

Zu verwendende Zeichen:

 

   

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2024

Gesetzesnummer

20011646

Dokumentnummer

NOR40260335

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)