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Anlage 2 LF-KennV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2021

Anlage 2


Anlage 2: SICHERHEITSFARBEN

Sicherheitsfarbe

Bedeutung

Hinweise – Angaben

Rot

Verbotszeichen

Gefährliches Verhalten

Gefahr – Alarm

Halt, Stillstand,
Not-Ausschalteeinrichtung
Evakuierung

Material und Ausrüstungen zur Brandbekämpfung

Kennzeichnung und Standort

Gelb oder Gelb-Orange

Warnzeichen

Achtung, Vorsicht
Überprüfung

Blau

Gebotszeichen

Besonderes Verhalten oder Tätigkeit Verpflichtung zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung

Grün

Erste-Hilfe-, Rettungszeichen

Türen, Ausgänge, Wege, Betriebsmittel, Stationen, Räume

Gefahrlosigkeit

Rückkehr zum Normalzustand

   

Muster zur Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrenstellen:

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2021

Gesetzesnummer

20011646

Dokumentnummer

NOR40237627

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