Anlage 2
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Sicherheitsfarbe | Bedeutung | Hinweise – Angaben |
Rot | Verbotszeichen | Gefährliches Verhalten |
Gefahr – Alarm | Halt,
Stillstand, | |
Material und Ausrüstungen zur Brandbekämpfung | Kennzeichnung und Standort | |
Gelb oder Gelb-Orange | Warnzeichen | Achtung, Vorsicht |
Blau | Gebotszeichen | Besonderes Verhalten oder Tätigkeit Verpflichtung zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung |
Grün | Erste-Hilfe-, Rettungszeichen | Türen, Ausgänge, Wege, Betriebsmittel, Stationen, Räume |
Gefahrlosigkeit | Rückkehr zum Normalzustand | |
Muster zur Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrenstellen:
- Die Streifen (schwarz/gelb oder rot/weiß) sind in einem Neigungswinkel von etwa 45 ° anzuordnen und müssen in etwa die gleiche Breite aufweisen.
Zuletzt aktualisiert am
31.08.2021
Gesetzesnummer
20011646
Dokumentnummer
NOR40237627
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