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Anlage 1 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus, Kriminalität und illegaler Migration

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2006

Anlage 1

Anlage 1 zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Nach Artikel 17 Absatz 5 notwendige inhaltliche Angaben für die schriftliche Anmeldung

  1. 1. Einsatzzeiten, die die vorgesehene Aufenthaltsdauer beschreiben;
  2. 2. Flugdaten (einschließlich Flugnummern und zeiten);
  3. 3. Anzahl der Mitglieder des Teams der Flugsicherheitsbegleiter;
  4. 4. Angabe des Namens und Vornamens sämtlicher Personen sowie Kennzeichnung des Namens des Leiters des Teams;
  5. 5. Passnummern;
  6. 6. Marke, Typ und Seriennummern der Waffen;
  7. 7. Anzahl und Art der Munition;
  8. 8. Ausrüstungsgegenstände, die vom Team mitgeführt werden und zur Erfüllung der Aufgaben dienen.

Schlagworte

Flugzeit

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2022

Gesetzesnummer

20005062

Dokumentnummer

NOR40084100

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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