Anlage 1
Anlage 1 zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Nach Artikel 17 Absatz 5 notwendige inhaltliche Angaben für die schriftliche Anmeldung
- 1. Einsatzzeiten, die die vorgesehene Aufenthaltsdauer beschreiben;
- 2. Flugdaten (einschließlich Flugnummern und zeiten);
- 3. Anzahl der Mitglieder des Teams der Flugsicherheitsbegleiter;
- 4. Angabe des Namens und Vornamens sämtlicher Personen sowie Kennzeichnung des Namens des Leiters des Teams;
- 5. Passnummern;
- 6. Marke, Typ und Seriennummern der Waffen;
- 7. Anzahl und Art der Munition;
- 8. Ausrüstungsgegenstände, die vom Team mitgeführt werden und zur Erfüllung der Aufgaben dienen.
Schlagworte
Flugzeit
Zuletzt aktualisiert am
02.09.2022
Gesetzesnummer
20005062
Dokumentnummer
NOR40084100
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