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Anlage 1 Errichtung von Grenzabfertigungsstellen (Slowakei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.2.2012

Anlage 1

Anlage 1 zur Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die Errichtung von Grenzabfertigungsstellen und über die Durchführung der Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr während der Fahrt

Grenzübergangsstelle

Zone

Bemerkungen

1. Hohenau – Moravský Svätý Ján

Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst:

  1. -den Abschnitt der Straße III/00238 von der gemeinsamen Staatsgrenze bis zur Grenzabfertigungsstelle einschließlich der vollständigen Infrastruktur des Grenzüberganges;-die bezeichneten Diensträume,-die gemeinsam mit slowakischen Bediensteten benutzten Sozialräume und Sanitäranlagen,-die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die Grenzabfertigung wird gemeinsam auf dem Staatsgebiet der Slowakischen Republik durchgeführt.

2. Berg – Bratislava-Petržalka

Die Zone für die slowakischen Bediensteten umfasst:

  1. -den Abschnitt der Landesstraße B 9 von der gemeinsamen Staatsgrenze bis zum Straßenkilometer 48,900 samt den im Zuge dieses Straßenabschnittes befindlichen und dem öffentlichen Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr dienenden baulichen Anlagen sowie dort eingerichtete permanente und/oder temporäre Grenzabfertigungsanlagen einschließlich der vollständigen Infrastruktur des Grenzüberganges,-die festgelegten Abfertigungskioske,-die bezeichneten Diensträume,-die im Gebäude befindlichen Sozialräume und Sanitäranlagen,-die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die gesamte Grenzabfertigung wird auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich durchgeführt.

3. Kittsee – Bratislava-Jarovce

Die Zone für die slowakischen Bediensteten umfasst:

  1. -den Abschnitt der Landesstraße 208 von der gemeinsamen Staatsgrenze bis zum Kreuzungspunkt mit der Bahnlinie,-einschließlich der Infrastruktur des Grenzüberganges A-2421 Kittsee, Untere Hauptstraße 99, StKm 2,100,-die bezeichneten Diensträume, Sozialräume und Sanitäranlagen,-die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die gesamte Grenzabfertigung wird auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich durchgeführt.

4. Kittsee – Bratislava- Jarovce (Autobahn)

Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst:

  1. -den Abschnitt der Autobahn D 4 von der gemeinsamen Staatsgrenze bis zu 100 Meter nach der Grenzabfertigungs-anlage einschließlich der gesamten Anlage,-die festgelegten Abfertigungskioske,-die bezeichneten Diensträume, Sozialräume und Sanitäranlagen,-die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.

Die gesamte Grenzabfertigung wird auf dem Staatsgebiet der Slowakischen Republik durchgeführt.

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