Anlage 1
Anlage 1 zur Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die Errichtung von Grenzabfertigungsstellen und über die Durchführung der Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr während der Fahrt
Grenzübergangsstelle | Zone | Bemerkungen |
1. Hohenau – Moravský Svätý Ján | Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst: - -den Abschnitt der Straße III/00238 von der gemeinsamen Staatsgrenze bis zur Grenzabfertigungsstelle einschließlich der vollständigen Infrastruktur des Grenzüberganges;-die bezeichneten Diensträume,-die gemeinsam mit slowakischen Bediensteten benutzten Sozialräume und Sanitäranlagen,-die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.
| Die Grenzabfertigung wird gemeinsam auf dem Staatsgebiet der Slowakischen Republik durchgeführt. |
2. Berg – Bratislava-Petržalka | Die Zone für die slowakischen Bediensteten umfasst: - -den Abschnitt der Landesstraße B 9 von der gemeinsamen Staatsgrenze bis zum Straßenkilometer 48,900 samt den im Zuge dieses Straßenabschnittes befindlichen und dem öffentlichen Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr dienenden baulichen Anlagen sowie dort eingerichtete permanente und/oder temporäre Grenzabfertigungsanlagen einschließlich der vollständigen Infrastruktur des Grenzüberganges,-die festgelegten Abfertigungskioske,-die bezeichneten Diensträume,-die im Gebäude befindlichen Sozialräume und Sanitäranlagen,-die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.
| Die gesamte Grenzabfertigung wird auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich durchgeführt. |
3. Kittsee – Bratislava-Jarovce | Die Zone für die slowakischen Bediensteten umfasst: - -den Abschnitt der Landesstraße 208 von der gemeinsamen Staatsgrenze bis zum Kreuzungspunkt mit der Bahnlinie,-einschließlich der Infrastruktur des Grenzüberganges A-2421 Kittsee, Untere Hauptstraße 99, StKm 2,100,-die bezeichneten Diensträume, Sozialräume und Sanitäranlagen,-die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.
| Die gesamte Grenzabfertigung wird auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich durchgeführt. |
4. Kittsee – Bratislava- Jarovce (Autobahn) | Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst: - -den Abschnitt der Autobahn D 4 von der gemeinsamen Staatsgrenze bis zu 100 Meter nach der Grenzabfertigungs-anlage einschließlich der gesamten Anlage,-die festgelegten Abfertigungskioske,-die bezeichneten Diensträume, Sozialräume und Sanitäranlagen,-die für die Bediensteten eingerichteten Abstellplätze für Fahrzeuge.
| Die gesamte Grenzabfertigung wird auf dem Staatsgebiet der Slowakischen Republik durchgeführt. |
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)