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Anlage 1 AnhörungsV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.1997

Anlage 1

Anlage
zu § 3 Abs. 2

A. Kurzfassung des Antrags von Arbeiten mit GVO im geschlossenen System und Angaben zur Anhörung

  1. 1. Name und Anschrift des Antragstellers.
  2. 2. Zusammenfassende Beschreibung der verwendeten GVO.
  3. 3. Zweck der Arbeiten mit GVO und Ort der Anwendung.
  4. 4. Zusammenfassung der Methoden und Pläne zur Überwachung der GVO und für Notfallmaßnahmen.
  5. 5. Zusammenfassung der Beurteilung der vorhersehbaren Wirkungen, insbesondere der für die Sicherheit von Mensch und Umwelt nachteiligen Wirkungen.
  6. 6. Ort und Termin der Anhörung.

B. Kurzfassung des Antrags auf Freisetzung von GVO und Angaben zur Anhörung

  1. 1. Name und Anschrift des Antragstellers.
  2. 2. Zusammenfassende Beschreibung der freizusetzenden GVO.
  3. 3. Zweck der Freisetzung und Ort der Freisetzung.
  4. 4. Zusammenfassung der Methoden und Pläne zur Überwachung der GVO und für Notfallmaßnahmen.
  5. 5. Zusammenfassung der Beurteilung der vorhersehbaren Wirkungen, insbesondere der für die Sicherheit von Mensch und Umwelt nachteiligen Wirkungen.
  6. 6. Ort und Termin der Anhörung.

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2017

Gesetzesnummer

10011038

Dokumentnummer

NOR12140949

alte Dokumentnummer

N8199713975H

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