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Anlage 1 Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über die gegenseitige Gewährung der Meistbegünstigung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.8.1974

Anlage 1

DER VORSITZENDE DER

ÖSTERREICHISCHEN DELEGATION

Wien, am 28. Juni 1973

Herr Vorsitzender!

Im Verlaufe der heute abgeschlossenen Verhandlungen wurde zwischen den Vertragsstaaten darüber Einvernehmen erzielt, daß der Artikel 1 Abs. 4 lit. b des vorliegenden Abkommens auf der Grundlage der bestehenden und zukünftigen Übung bei Handhabung des Artikels XXIV des GATT auszulegen ist.

Indem ich Sie bitte, mir Ihr Einverständnis hiezu mitzuteilen, benütze ich gerne den Anlaß, um Sie, Herr Vorsitzender, meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Dr. Max Fälbl

An den

Vorsitzenden der

bulgarischen Delegation

Wien

DER VORSITZENDE DER

BULGARISCHEN DELEGATION

Wien, am 28. Juni 1973

Herr Vorsitzender!

Ich beehre mich, Ihnen mein Einverständnis zu Ihrem Schreiben vom heutigen Tage folgenden Wortlautes mitzuteilen:

(Anm.: es folgt der Text des Schreibens)

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

Christo Christov

An den

Vorsitzenden der

österreichischen Delegation

Wien

DER VORSITZENDE DER

ÖSTERREICHISCHEN DELEGATION

Wien, am 28. Juni 1973

Herr Vorsitzender!

Im Zusammenhang mit dem heute unterzeichneten Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über die gegenseitige Gewährung der Meistbegünstigung beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, daß auf Grund von in Österreich bestehenden Rechtsvorschriften über die Marktordnungs-, Abschöpfungs- und Ausgleichsabgaberegelungen Abgaben mit zollgleicher Wirkung erhoben werden. Die Erhebung solcher Abgaben erfolgt auf Grund der bestehenden Rechtsvorschriften bei der Einfuhr von bulgarischen Waren wie bisher auch weiterhin ohne Diskriminierung.

Indem ich Sie bitte, mir Ihr Einverständnis hiezu mitzuteilen, benütze ich gerne den Anlaß, um Sie, Herr Vorsitzender, meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Dr. Max Fälbl

An den

Vorsitzenden der

bulgarischen Delegation

Wien

DER VORSITZENDE DER

BULGARISCHEN DELEGATION

Wien, am 28. Juni 1973

Herr Vorsitzender!

Ich beehre mich, Ihnen mein Einverständnis zu Ihrem Schreiben vom heutigen Tage folgenden Wortlautes mitzuteilen:

(Anm.: es folgt der Text des Schreibens)

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

Christo Christov

An den

Vorsitzenden der

österreichischen Delegation

Wien

DER VORSITZENDE DER

ÖSTERREICHISCHEN DELEGATION

Wien, am 28. Juni 1973

Herr Vorsitzender!

Im Zusammenhang mit dem heute unterzeichneten „Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über die gegenseitige Gewährung der Meistbegünstigung“ beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, daß in Österreich unter anderem Vorzugszölle (Präferenzzölle) gewährt werden, die bei der Einfuhr von bulgarischen Waren wie bisher auch weiterhin auf Grund der bestehenden Rechtsvorschriften angewendet werden.

Indem ich Sie bitte, mir den Empfang meines Schreibens zu bestätigen, benütze ich gerne den Anlaß, um Sie, Herr Vorsitzender, meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Dr. Max Fälbl

An den Vorsitzenden der

bulgarischen Delegation

Wien

DER VORSITZENDE DER

BULGARISCHEN DELEGATION

Wien, am 28. Juni 1973

Herr Vorsitzender!

Ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres Schreibens vom heutigen Tage nachstehenden Inhalts zu bestätigen:

(Anm.: es folgt der Text des Schreibens)

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

Christo Christov

An den Vorsitzenden der

österreichischen Delegation

Wien

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