(Anm.: ANHANG III)
AHANG III
ANNÄHERUNG
ANHANG III-A
LISTE DER SEKTORALEN RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE EINER ANNÄHERUNG ZU UNTERZIEHEN SIND
In der folgenden Liste sind die vorrangigen Rechtsvorschriften Georgiens bei der Annäherung an die EU-Richtlinien des neuen Konzepts und des Gesamtkonzepts aufgeführt, wie sie aus der Strategie für Normung, Akkreditierung, Konformitätsbewertung, technische Regulierung und Messwesen sowie dem Programm zur Gesetzgebungsreform und Einführung technischer Vorschriften der Regierung Georgiens vom März 2010 hervorgehen.
ANHANG III-B
ZUR ORIENTIERUNG DIENENDE LISTE HORIZONTALER RECHTSVORSCHRIFTEN
Anlage3
Die folgende Liste enthält die in Artikel 47 Absatz 1 dieses Abkommens genannten horizontalen „im einschlägigen Besitzstand der Union festgelegten Grundsätze und Verfahren“. Sie ist nicht vollständig und soll Georgien nur als Orientierung bei der Annäherung an die horizontalen Rechtsvorschriften der Union dienen.
- 1. Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten
- 2. Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten
- 3. Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit
- 4. Richtlinie 80/181/EWG des Rates vom 20. Dezember 1979 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Einheiten im Meßwesen, geändert durch die Richtlinie 2009/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
- 5. Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung
- 6. Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte
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