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Anlage4 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ANHANG IV

GELTUNGSBEREICH

ANHANG IV-A

SPS-MAßNAHMEN

Teil 1

Maßnahmen für die wichtigsten Kategorien lebender Tiere

Teil 2

Maßnahmen für tierische Erzeugnisse

Teil 3

Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände

Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände1, die potenzielle Träger von Schad-organismen sind und die ihrer Natur nach oder aufgrund der Art ihrer Verarbeitung die Gefahr einer Einschleppung oder Ausbreitung von Schadorganismen bergen

Teil 4

Maßnahmen für Lebensmittel- und Futtermittelzusatzstoffe

Lebensmittel:

Futtermittel2

ANHANG IV-B

TIERSCHUTZNORMEN

Tierschutznormen für:

ANHANG IV-C

ANDERE UNTER TITEL IV KAPITEL 4 FALLENDE MASSNAHMEN

Georgien nähert seine GVO-Rechtsvorschriften an die Rechtsvorschriften der Union an, die in die Annäherungsliste nach Artikel 55 Absatz 4 dieses Abkommens aufgenommen wurden.

ANHANG IV-D

NACH DER ANNÄHERUNG AN DIE RECHTSVORSCHRIFTEN DER UNION AUFZUNEHMENDEMASSNAHMEN

Anlage4

  1. 1.Chemikalien zur Dekontamination von Lebensmitteln2.Klone3.Bestrahlung (Ionisation)

_____________________

  1. 1Verpackungsmaterialien, Transportmittel, Behälter, Erde und Kultursubstrate und sonstige Organismen, Gegenstände oder Materialien, die Schadorganismen enthalten oder verbreiten können.2Ausschließlich Tiernebenprodukte von Tieren oder Teilen von Tieren, die als für den menschlichen Verzehr geeignet erklärt wurden, dürfen in die Futtermittelkette für Nutztiere gelangen.

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