Annex II
Sachbeitrag von Österreich
Anlage2
- 1.In Übereinstimmung mit Artikel 4.3 des Abkommens liefert Österreich Dienstleistungen und Waren als Sachbeitrag an ESO in den folgenden Bereichen:
- Mathematische Algorithmen und Software für ELT adaptive Optik;
- Software Module für die Reduktion von ESO-Daten;
- Reinräume für die neue ESO-Hauptquartierserweiterung.
- Telescope Division: Mathematische Algorithmen und Software für ELT adaptive Optik;
- Software Development Division: Software Module für die Reduktion von ESODaten;
- Instrumentation Division: Reinräume für die neue ESO-Hauptquartierserweiterung.
Jedes dieser beiden Projekte wird in Subprojekte geteilt, welche in dem oben erwähnten Briefwechsel definiert werden, die auch Daten für die Zwischenüberprüfung und die Ablieferung für jedes Subprojekt enthalten. Die Pönaleregelungen werden separat auf jedes Subprojekt angewendet. Für den Fall, dass bei der Zwischenüberprüfung keine Verzögerung aufgetreten ist, wird nur jener Teil des Subprojekts, welcher nach der Zwischenüberprüfung zu liefern ist, in die Berechnung der Verzögerungspönale eingerechnet. Ist die Lieferung eines Subprojekts mehr als sechs Monate verspätet, sind von Österreich 10% des Gesamtwertes des Subprojekts als Pönale zu bezahlen und weitere 10% des Gesamtwertes, wenn das Subprojekt weitere sechs Monate verzögert ist. Das Scheitern der Lieferung eines Subprojekts durch Österreich später als 18 Monate nach dem vereinbarten Lieferzeitpunkt hat zur Folge, dass Österreich das Äquivalent des Gesamtswertes des Subprojekts in Geld zu bezahlen hat, da zu diesem Zeitpunkt ESO die Lieferung des ursprünglich vereinbarten Subprojekts als Sach-Beitrag nicht mehr akzeptiert wird. Die von Österreich in das Subprojekt investierten Aufwendungen werden nicht als Beitrag zur Verringerung des Gesamtwertes des Subprojekts angerechnet.
Im oben erwähnten Briefwechsel wird ein Endlieferdatum (T) des Projekts definiert. Eine Endlieferung der Reinräume, akzeptiert durch ESO nach T + 6 Monaten hat ein Pönale für Österreich von 8,5 % des inflationskorrigierten Gesamtwerts pro Monat zur Folge. Falls nach T + 18 Monaten keine Lieferung erfolgt ist wird der Generaldirektor der ESO die Bedingungen der Lieferung der Reinräume mit dem österreichischen Minister für Wissenschaft und Forschung erneut verhandeln.
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