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Anlage1 EWR-Abkommen - Beteiligung weiterer Staaten

Aktuelle FassungIn Kraft seit

ANHANG A

Verzeichnis nach Artikel 3 des Abkommens TEIL I IM EWR-ABKOMMEN GENANNTE RECHTSAKTE, DIE DURCH DIE BEITRITTSAKTE GEÄNDERT WURDEN

Anlage1

Der Gedankenstrich, auf den in Artikel 3 Absatz 2 Bezug genommen wird, wird an folgenden Stellen in den Anhängen und Protokollen des EWR-Abkommens eingefügt:

In Anhang I (Veterinärwesen und Pflanzenschutz), Kapitel I (Veterinärwesen)

In Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung)

A. Kapitel 1 (Kraftfahrzeuge):

B. Kapitel II (Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen):

C. Kapitel IV (Haushaltsgeräte):

D. Kapitel VIII (Druckgefäße):

E. Kapitel IX (Messgeräte):

F. Kapitel XI (Textilien):

G. Kapitel XII (Lebensmittel):

H. Kapitel XIV (Düngemittel):

I. Kapitel XV (Gefährliche Stoffe):

J. Kapitel XVI (Kosmetika):

K. Kapitel XIX (Allgemeine Bestimmungen auf dem Gebiet der technischen Handelshemmnisse):

L. Kapitel XXIV (Maschinen):

M. Kapitel XXVII (Spirituosen)

- Nummer 1 (Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 des Rates)

In Anhang IV (Energie):

In Anhang V (Freizügigkeit der Arbeitnehmer)

- Nummer 3 (Richtlinie 68/360/EWG des Rates).

In Anhang VI (Soziale Sicherheit)

In Anhang VII (Gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen)

In Anhang IX (Finanzdienstleistungen):

In Anhang XI (Telekommunikationsdienste):

In Anhang XIII (Verkehr):

In Anhang XIV (Wettbewerb):

In Anhang XVI (Öffentliches Auftragswesen):

In Anhang XVII (Geistiges Eigentum):

In Anhang XX (Umweltschutz):

In Anhang XXI (Statistik):

In Anhang XXII (Gesellschaftsrecht):

In Protokoll 21 über die Durchführung der Wettbewerbsregeln für Unternehmen:

In Protokoll 26 über die Befugnisse und Aufgaben der

EFTA-Überwachungsbehörde im Bereich der staatlichen Beihilfen:

In Protokoll 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten:

TEIL II

WEITERE ÄNDERUNGEN ZU DEN ANHÄNGEN DES EWR-ABKOMMENS

Es werden folgende Änderungen an den Anhängen zum EWR-Abkommen vorgenommen:

In Anhang I (Veterinärwesen und Pflanzenschutz), Kapitel I (Veterinärwesen)

In Unterkapitel 1 Teil 1.1. Nummer 4 (Richtlinie 97/78/EG des Rates) werden die Nummern 16 und 17 in Anpassung b) in Nummern 26 und 27 umbenannt.

In Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung)

Kapitel XII (Lebensmittel)

In Nummer 54zs (Richtlinie 2001/114/EG des Rates) wird der an Anhang II anzufügende Text "k)" in "za)" umbenannt.

In Anhang V (Freizügigkeit der Arbeitnehmer)

  1. 1. In Nummer 3 (Richtlinie 68/360/EWG des Rates) erhält die Anpassung e) ii) folgende Fassung:
  1. "ii) Die Fußnote erhält folgende Fassung:

    "Je nach Ausstellungsland: belgischen, tschechischen, dänischen, deutschen, estnischen, griechischen, isländischen, spanischen, französischen, irischen, italienischen, zypriotischen, lettischen, liechtensteinischen, litauischen, luxemburgischen, ungarischen, maltesischen, niederländischen, norwegischen, österreichischen, polnischen, portugiesischen, slowenischen, slowakischen, finnischen, schwedischen und britischen."

  1. 2. In Nummer 7 (Entscheidung 93/569/EWG der Kommission) werden die Wörter "Österreich, Finnland, Island, Norwegen und Schweden" durch die Wörter "Island und Norwegen" ersetzt.

In Anhang VI (Soziale Sicherheit)

  1. 1. Die Anpassungen in Nummer 1 (Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates) werden wie folgt geändert:
  1. a) In den Anpassungen h), i), j), k), l), m), p), q), r), t) und v) werden die Buchstaben "P", "Q" und "R" in die Buchstaben "ZA", "ZB" bzw. "ZC" umbenannt.
  2. b) Die Aufzählung in Anpassung n) erhält folgende Fassung:
  1. "301. ISLAND - BELGIEN

    Kein Abkommen.

  1. 302. ISLAND - TSCHECHISCHE REPUBLIK

    Kein Abkommen

  1. 303. ISLAND - DÄNEMARK

    Artikel 10 des Nordischen Abkommens vom 15. Juni 1992 über soziale Sicherheit.

  1. 304. ISLAND - DEUTSCHLAND

    Kein Abkommen.

  1. 305. ISLAND - ESTLAND

    Kein Abkommen.

  1. 306. ISLAND - GRIECHENLAND

    Kein Abkommen.

  1. 307. ISLAND - SPANIEN

    Kein Abkommen.

  1. 308. ISLAND - FRANKREICH

    Kein Abkommen.

  1. 309. ISLAND - IRLAND

    Kein Abkommen.

  1. 310. ISLAND - ITALIEN

    Kein Abkommen.

  1. 311. ISLAND - ZYPERN

    Kein Abkommen.

  1. 312. ISLAND - LETTLAND

    Kein Abkommen.

  1. 313. ISLAND - LITAUEN

    Kein Abkommen.

  1. 314. ISLAND - LUXEMBURG

    Kein Abkommen.

  1. 315. ISLAND - UNGARN

    Kein Abkommen.

  1. 316. ISLAND - MALTA

    Kein Abkommen.

  1. 317. ISLAND - NIEDERLANDE

    Kein Abkommen.

  1. 318. ISLAND - ÖSTERREICH

    Keine.

  1. 319. ISLAND - POLEN

    Kein Abkommen.

  1. 320. ISLAND - PORTUGAL

    Kein Abkommen.

  1. 321. ISLAND - SLOWENIEN

    Kein Abkommen.

  1. 322. ISLAND - SLOWAKEI

    Kein Abkommen.

  1. 323. ISLAND - FINNLAND

    Artikel 10 des Nordischen Abkommens vom 15. Juni 1992 über soziale Sicherheit.

  1. 324. ISLAND - SCHWEDEN

    Artikel 10 des Nordischen Abkommens vom 15. Juni 1992 über soziale Sicherheit.

  1. 325. ISLAND - VEREINIGTES KÖNIGREICH

    Keine.

  1. 326. ISLAND - LIECHTENSTEIN

    Kein Abkommen.

  1. 327. ISLAND - NORWEGEN

    Artikel 10 des Nordischen Abkommens vom 15. Juni 1992 über soziale Sicherheit.

  1. 328. LIECHTENSTEIN - BELGIEN

    Kein Abkommen.

  1. 329. LIECHTENSTEIN - TSCHECHISCHE REPUBLIK

    Kein Abkommen.

  1. 330. LIECHTENSTEIN - DÄNEMARK

    Kein Abkommen.

  1. 331. LIECHTENSTEIN - DEUTSCHLAND

    Artikel 4 Absatz 2 des Abkommens vom 7. April 1977 über soziale Sicherheit, geändert durch das Zusatzabkommen Nr. 1 vom 11. August 1989 in Bezug auf die Zahlung von Geldleistungen an Personen, die in einem Drittstaat wohnen.

  1. 332. LIECHTENSTEIN - ESTLAND

    Kein Abkommen.

  1. 333. LIECHTENSTEIN - GRIECHENLAND

    Kein Abkommen.

  1. 334. LIECHTENSTEIN - SPANIEN

    Kein Abkommen.

  1. 335. LIECHTENSTEIN - FRANKREICH

    Kein Abkommen.

  1. 336. LIECHTENSTEIN - IRLAND

    Kein Abkommen.

  1. 337. LIECHTENSTEIN - ITALIEN

    Artikel 5 Satz 2 des Abkommens vom 11. November 1976 über soziale Sicherheit in Bezug auf die Zahlung von Geldleistungen an Personen, die in einem Drittstaat wohnen.

  1. 338. LIECHTENSTEIN - ZYPERN

    Kein Abkommen.

  1. 339. LIECHTENSTEIN - LETTLAND

    Kein Abkommen.

  1. 340. LIECHTENSTEIN - LITAUEN

    Kein Abkommen.

  1. 341. LIECHTENSTEIN - LUXEMBURG

    Kein Abkommen.

  1. 342. LIECHTENSTEIN - UNGARN

    Kein Abkommen.

  1. 343. LIECHTENSTEIN - MALTA

    Kein Abkommen.

  1. 344. LIECHTENSTEIN - NIEDERLANDE

    Kein Abkommen.

  1. 345. LIECHTENSTEIN - ÖSTERREICH

    Artikel 4 des Abkommens vom 23. September 1998 über soziale Sicherheit.

  1. 346. LIECHTENSTEIN - POLEN

    Kein Abkommen.

  1. 347. LIECHTENSTEIN - PORTUGAL

    Kein Abkommen.

  1. 348. LIECHTENSTEIN - SLOWENIEN

    Kein Abkommen.

  1. 349. LIECHTENSTEIN - SLOWAKEI

    Kein Abkommen.

  1. 350. LIECHTENSTEIN - FINNLAND

    Kein Abkommen.

  1. 351. LIECHTENSTEIN - SCHWEDEN

    Kein Abkommen.

  1. 352. LIECHTENSTEIN - VEREINIGTES KÖNIGREICH

    Kein Abkommen.

  1. 353. LIECHTENSTEIN - NORWEGEN

    Kein Abkommen.

  1. 354. NORWEGEN - BELGIEN

    Kein Abkommen.

  1. 355. NORWEGEN - TSCHECHISCHE REPUBLIK

    Kein Abkommen.

  1. 356. NORWEGEN - DÄNEMARK

    Artikel 10 des Nordischen Abkommens vom 15. Juni 1992 über soziale Sicherheit.

  1. 357. NORWEGEN - DEUTSCHLAND

    Kein Abkommen.

  1. 358. NORWEGEN - ESTLAND

    Kein Abkommen.

  1. 359. NORWEGEN - GRIECHENLAND

    Artikel 16 Absatz 5 des Abkommens vom 12. Juni 1980 über soziale Sicherheit

  1. 360. NORWEGEN - SPANIEN

    Kein Abkommen.

  1. 361. NORWEGEN - FRANKREICH

    Keine.

  1. 362. NORWEGEN - IRLAND

    Kein Abkommen.

  1. 363. NORWEGEN - ITALIEN

    Keine.

  1. 364. NORWEGEN - ZYPERN

    Kein Abkommen.

  1. 365. NORWEGEN - LETTLAND

    Kein Abkommen.

  1. 366. NORWEGEN - LITAUEN

    Kein Abkommen.

  1. 367. NORWEGEN - LUXEMBURG

    Keine.

  1. 368. NORWEGEN - UNGARN

    Keine.

  1. 369. NORWEGEN - MALTA

    Kein Abkommen.

  1. 370. NORWEGEN - NIEDERLANDE

    Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens vom 13. April 1989 über soziale Sicherheit.

  1. 371. NORWEGEN - ÖSTERREICH
  1. a) Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens vom 27. August 1985 über soziale Sicherheit.
  2. b) Artikel 4 des genannten Abkommens in Bezug auf Personen, die in einem Drittstaat wohnen.
  3. c) Nummer II des Schlussprotokolls zu genanntem Abkommen in Bezug auf Personen, die in einem Drittstaat wohnen.
  1. 372. NORWEGEN - POLEN

    Kein Abkommen.

  1. 373. NORWEGEN - PORTUGAL

    Artikel 6 des Abkommens vom 5. Juni 1980 über soziale Sicherheit.

  1. 374. NORWEGEN - SLOWENIEN

    Keine.

  1. 375. NORWEGEN - SLOWAKEI

    Kein Abkommen.

  1. 376. NORWEGEN - FINNLAND

    Artikel 10 des Nordischen Abkommens vom 15. Juni 1992 über soziale Sicherheit.

  1. 377. NORWEGEN - SCHWEDEN

    Artikel 10 des Nordischen Abkommens vom 15. Juni 1992 über soziale Sicherheit.

  1. 378. NORWEGEN - VEREINIGTES KÖNIGREICH

    Keine."

  1. c) Die Aufzählung in Anpassung o) erhält folgende Fassung:
  1. "301. ISLAND-BELGIEN

    Kein Abkommen.

  1. 302. ISLAND - TSCHECHISCHE REPUBLIK

    Kein Abkommen.

  1. 303. ISLAND - DÄNEMARK

    Keine.

  1. 304. ISLAND - DEUTSCHLAND

    Kein Abkommen.

  1. 305. ISLAND - ESTLAND

    Kein Abkommen.

  1. 306. ISLAND - GRIECHENLAND

    Kein Abkommen.

  1. 307. ISLAND - SPANIEN

    Kein Abkommen.

  1. 308. ISLAND - FRANKREICH

    Kein Abkommen.

  1. 309. ISLAND - IRLAND

    Kein Abkommen.

  1. 310. ISLAND - ITALIEN

    Kein Abkommen.

  1. 311. ISLAND - ZYPERN

    Kein Abkommen.

  1. 312. ISLAND - LETTLAND

    Kein Abkommen.

  1. 313. ISLAND - LITAUEN

    Kein Abkommen.

  1. 314. ISLAND - LUXEMBURG

    Kein Abkommen.

  1. 315. ISLAND - UNGARN

    Kein Abkommen.

  1. 316. ISLAND - MALTA

    Kein Abkommen.

  1. 317. ISLAND - NIEDERLANDE

    Kein Abkommen.

  1. 318. ISLAND - ÖSTERREICH

    Artikel 4 des Abkommens vom 18. November 1993 über soziale Sicherheit.

  1. 319. ISLAND - POLEN

    Kein Abkommen.

  1. 320. ISLAND - PORTUGAL

    Kein Abkommen.

  1. 321. ISLAND - SLOWENIEN

    Kein Abkommen.

  1. 322. ISLAND - SLOWAKEI

    Kein Abkommen.

  1. 323. ISLAND - FINNLAND

    Keine.

  1. 324. ISLAND - SCHWEDEN

    Keine.

  1. 325. ISLAND - VEREINIGTES KÖNIGREICH

    Keine.

  1. 326. ISLAND - LIECHTENSTEIN

    Kein Abkommen.

  1. 327. ISLAND - NORWEGEN

    Keine.

  1. 328. LIECHTENSTEIN - BELGIEN

    Kein Abkommen.

  1. 329. LIECHTENSTEIN - TSCHECHISCHE REPUBLIK

    Kein Abkommen.

  1. 330. LIECHTENSTEIN - DÄNEMARK

    Kein Abkommen.

  1. 331. LIECHTENSTEIN - DEUTSCHLAND

    Artikel 4 Absatz 2 des Abkommens vom 7. April 1977 über soziale Sicherheit, geändert durch das Zusatzabkommen Nr. 1 vom 11. August 1989 in Bezug auf die Zahlung von Geldleistungen an Personen, die in einem Drittstaat wohnen.

  1. 332. LIECHTENSTEIN - ESTLAND

    Kein Abkommen.

  1. 333. LIECHTENSTEIN - GRIECHENLAND

    Kein Abkommen.

  1. 334. LIECHTENSTEIN - SPANIEN

    Kein Abkommen.

  1. 335. LIECHTENSTEIN - FRANKREICH

    Kein Abkommen.

  1. 336. LIECHTENSTEIN - IRLAND

    Kein Abkommen.

  1. 337. LIECHTENSTEIN - ITALIEN

    Artikel 5 Satz 2 des Abkommens vom 11. November 1976 über soziale Sicherheit in Bezug auf die Zahlung von Geldleistungen an Personen, die in einem Drittstaat wohnen.

  1. 338. LIECHTENSTEIN - ZYPERN

    Kein Abkommen.

  1. 339. LIECHTENSTEIN -LETTLAND

    Kein Abkommen.

  1. 340. LIECHTENSTEIN - LITAUEN

    Kein Abkommen.

  1. 341. LIECHTENSTEIN - LUXEMBURG

    Kein Abkommen.

  1. 342. LIECHTENSTEIN - UNGARN

    Kein Abkommen.

  1. 343. LIECHTENSTEIN - MALTA

    Kein Abkommen.

  1. 344. LIECHTENSTEIN - NIEDERLANDE

    Kein Abkommen.

  1. 345. LIECHTENSTEIN - ÖSTERREICH

    Artikel 4 des Abkommens vom 23. September 1998 über soziale Sicherheit.

  1. 346. LIECHTENSTEIN - POLEN

    Kein Abkommen.

  1. 347. LIECHTENSTEIN - PORTUGAL

    Kein Abkommen.

  1. 348. LIECHTENSTEIN - SLOWENIEN

    Kein Abkommen.

  1. 349. LIECHTENSTEIN - SLOWAKEI

    Kein Abkommen.

  1. 350. LIECHTENSTEIN - FINNLAND

    Kein Abkommen.

  1. 351. LIECHTENSTEIN - SCHWEDEN

    Kein Abkommen.

  1. 352. LIECHTENSTEIN - VEREINIGTES KÖNIGREICH

    Kein Abkommen.

  1. 353. LIECHTENSTEIN - NORWEGEN

    Kein Abkommen.

  1. 354. NORWEGEN - BELGIEN

    Kein Abkommen.

  1. 355. NORWEGEN - TSCHECHISCHE REPUBLIK

    Kein Abkommen.

  1. 356. NORWEGEN - DÄNEMARK

    Keine.

  1. 357. NORWEGEN - DEUTSCHLAND

    Kein Abkommen.

  1. 358. NORWEGEN - ESTLAND

    Kein Abkommen.

  1. 359. NORWEGEN - GRIECHENLAND

    Keine.

  1. 360. NORWEGEN - SPANIEN

    Kein Abkommen.

  1. 361. NORWEGEN - FRANKREICH

    Keine.

  1. 362. NORWEGEN - IRLAND

    Kein Abkommen.

  1. 363. NORWEGEN - ITALIEN

    Keine.

  1. 364. NORWEGEN - ZYPERN

    Kein Abkommen.

  1. 365. NORWEGEN - LETTLAND

    Kein Abkommen.

  1. 366. NORWEGEN - LITAUEN

    Kein Abkommen.

  1. 367. NORWEGEN - LUXEMBURG

    Keine.

  1. 368. NORWEGEN - UNGARN

    Keine.

  1. 369. NORWEGEN - MALTA

    Kein Abkommen.

  1. 370. NORWEGEN - NIEDERLANDE

    Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens vom 13. April 1989 über soziale Sicherheit.

  1. 371. NORWEGEN - ÖSTERREICH
  1. a) Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens vom 27. August 1985 über soziale Sicherheit.
  2. b) Artikel 4 des genannten Abkommens in Bezug auf Personen, die in einem Drittstaat wohnen.
  3. c) Nummer II des Schlussprotokolls zu den genannten Abkommen in Bezug auf Personen, die in einem Drittstaat wohnen.
  1. 372. NORWEGEN - POLEN

    Kein Abkommen.

  1. 373. NORWEGEN - PORTUGAL

    Keine.

  1. 374. NORWEGEN - SLOWENIEN

    Keine.

  1. 375. NORWEGEN - SLOWAKEI

    Kein Abkommen.

  1. 376. NORWEGEN - FINNLAND

    Keine.

  1. 377. NORWEGEN - SCHWEDEN

    Keine.

  1. 378. NORWEGEN - VEREINIGTES KÖNIGREICH

    Keine."

  1. d) In Anpassung s) wird Buchstabe "g)" in "j)" umbenannt.
  2. e) In Anpassung u) werden die Nummern "13", "14" und "15" in die Nummern "17", "18" bzw. "19" umbenannt.
  1. 2. Die Anpassungen in Nummer 2 (Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates) werden wie folgt geändert:
  1. a) In den Anpassungen a), b), c), f), h), i), l), m), und n) werden die Buchstaben "P", "Q" und "R" in die Buchstaben "ZA", "ZB" bzw. "ZC" umbenannt.
  2. b) In den Anpassungen d) und e) werden die Wörter "K. AUSTRIA" durch die Wörter "R. AUSTRIA" ersetzt.
  3. c) Die Aufzählung in Anpassung g) erhält folgende Fassung:
  1. "301. ISLAND - BELGIEN

    Nicht zutreffend.

  1. 302. ISLAND - TSCHECHISCHE REPUBLIK

    Kein Abkommen.

  1. 303. ISLAND - DÄNEMARK

    Artikel 23 des Nordischen Abkommens vom 15. Juni 1992 über soziale Sicherheit: Vereinbarung des gegenseitigen Verzichts auf Erstattung nach Artikel 36 Absatz 3, Artikel 63 Absatz 3 und Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung (Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Leistungen bei Arbeitslosigkeit) und Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (Kosten der verwaltungsmäßigen Kontrollen und ärztlichen Untersuchungen).

  1. 304. ISLAND - DEUTSCHLAND

    Nicht zutreffend.

  1. 305. ISLAND - ESTLAND

    Kein Abkommen.

  1. 306. ISLAND - GRIECHENLAND

    Nicht zutreffend.

  1. 307. ISLAND - SPANIEN

    Nicht zutreffend.

  1. 308. ISLAND - FRANKREICH

    Nicht zutreffend.

  1. 309. ISLAND - IRLAND

    Nicht zutreffend.

  1. 310. ISLAND - ITALIEN

    Nicht zutreffend.

  1. 311. ISLAND - ZYPERN

    Kein Abkommen.

  1. 312. ISLAND - LETTLAND

    Kein Abkommen.

  1. 313. ISLAND - LITAUEN

    Kein Abkommen.

  1. 314. ISLAND - LUXEMBURG

    Keine.

  1. 315. ISLAND - UNGARN

    Kein Abkommen.

  1. 316. ISLAND - MALTA

    Kein Abkommen.

  1. 317. ISLAND-NIEDERLANDE

    Briefwechsel vom 25. April und 26. Mai 1995 zu Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung betreffend den Verzicht auf die Erstattung der Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gemäß Titel III Kapitel 1 und 4 der Verordnung Nr. 1408/71 , ausgenommen Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe c.

  1. 318. ISLAND - ÖSTERREICH

    Vereinbarung vom 21. Juni 1995 über die Kostenerstattung im Bereich der sozialen Sicherheit.

  1. 319. ISLAND - POLEN

    Kein Abkommen.

  1. 320. ISLAND - PORTUGAL

    Nicht zutreffend.

  1. 321. ISLAND - SLOWENIEN

    Kein Abkommen.

  1. 322. ISLAND - SLOWAKEI

    Kein Abkommen.

  1. 323. ISLAND - FINNLAND

    Artikel 23 des Nordischen Abkommens vom 15. Juni 1992 über soziale Sicherheit: Vereinbarung des gegenseitigen Verzichts auf Erstattung nach Artikel 36 Absatz 3, Artikel 63 Absatz 3 und Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung (Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Leistungen bei Arbeitslosigkeit) und Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (Kosten der verwaltungsmäßigen Kontrollen und ärztlichen Untersuchungen).

  1. 324. ISLAND - SCHWEDEN

    Artikel 23 des Nordischen Abkommens vom 15. Juni 1992 über soziale Sicherheit: Vereinbarung des gegenseitigen Verzichts auf Erstattung nach Artikel 36 Absatz 3, Artikel 63 Absatz 3 und Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung (Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Leistungen bei Arbeitslosigkeit) und Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (Kosten der verwaltungsmäßigen Kontrollen und ärztlichen Untersuchungen).

  1. 325. ISLAND - VEREINIGTES KÖNIGREICH

    Keine.

  1. 326. ISLAND - LIECHTENSTEIN

    Nicht zutreffend.

  1. 327. ISLAND - NORWEGEN

    Artikel 23 des Nordischen Abkommens vom 15. Juni 1992 über soziale Sicherheit: Vereinbarung des gegenseitigen Verzichts auf Erstattung nach Artikel 36 Absatz 3, Artikel 63 Absatz 3 und Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung (Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Leistungen bei Arbeitslosigkeit) und Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (Kosten der verwaltungsmäßigen Kontrollen und ärztlichen Untersuchungen).

  1. 328. LIECHTENSTEIN - BELGIEN

    Nicht zutreffend.

  1. 329. LIECHTENSTEIN - TSCHECHISCHE REPUBLIK

    Kein Abkommen.

  1. 330. LIECHTENSTEIN - DÄNEMARK

    Nicht zutreffend.

  1. 331. LIECHTENSTEIN - DEUTSCHLAND

    Keine.

  1. 332. LIECHTENSTEIN - ESTLAND

    Kein Abkommen.

  1. 333. LIECHTENSTEIN - GRIECHENLAND

    Nicht zutreffend.

  1. 334. LIECHTENSTEIN - SPANIEN

    Nicht zutreffend.

  1. 335. LIECHTENSTEIN - FRANKREICH

    Nicht zutreffend.

  1. 336. LIECHTENSTEIN - IRLAND

    Nicht zutreffend.

  1. 337. LIECHTENSTEIN - ITALIEN

    Keine.

  1. 338. LIECHTENSTEIN - ZYPERN

    Kein Abkommen.

  1. 339. LIECHTENSTEIN - LETTLAND

    Kein Abkommen.

  1. 340. LIECHTENSTEIN - LITAUEN

    Kein Abkommen.

  1. 341. LIECHTENSTEIN - LUXEMBURG

    Nicht zutreffend.

  1. 342. LIECHTENSTEIN - UNGARN

    Kein Abkommen.

  1. 343. LIECHTENSTEIN - MALTA

    Kein Abkommen.

  1. 344. LIECHTENSTEIN - NIEDERLANDE

    Artikel 2 bis 6 der Vereinbarung vom 27. November 2000 über die Abrechnung von Kosten im Bereich der sozialen Sicherheit.

  1. 345. LIECHTENSTEIN - ÖSTERREICH

    Vereinbarung vom 14. Dezember 1995 über die Kostenerstattung im Bereich der sozialen Sicherheit.

  1. 346. LIECHTENSTEIN - POLEN

    Kein Abkommen.

  1. 347. LIECHTENSTEIN - PORTUGAL

    Nicht zutreffend.

  1. 348. LIECHTENSTEIN - SLOWENIEN

    Kein Abkommen.

  1. 349. LIECHTENSTEIN - SLOWAKEI

    Kein Abkommen.

  1. 350. LIECHTENSTEIN - FINNLAND

    Nicht zutreffend.

  1. 351. LIECHTENSTEIN - SCHWEDEN

    Nicht zutreffend.

  1. 352. LIECHTENSTEIN - VEREINIGTES KÖNIGREICH

    Nicht zutreffend.

  1. 353. LIECHTENSTEIN - NORWEGEN

    Nicht zutreffend.

  1. 354. NORWEGEN - BELGIEN

    Nicht zutreffend.

  1. 355. NORWEGEN - TSCHECHISCHE REPUBLIK

    Kein Abkommen.

  1. 356. NORWEGEN - DÄNEMARK

    Artikel 23 des Nordischen Abkommens vom 15. Juni 1992 über soziale Sicherheit: Vereinbarung des gegenseitigen Verzichts auf Erstattung nach Artikel 36 Absatz 3, Artikel 63 Absatz 3 und Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung (Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Leistungen bei Arbeitslosigkeit) und Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (Kosten der verwaltungsmäßigen Kontrollen und ärztlichen Untersuchungen).

  1. 357. NORWEGEN - DEUTSCHLAND

    Artikel 1 des Abkommens vom 28. Mai 1999 über den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie der Kosten für verwaltungsmäßige Kontrollen und ärztliche Untersuchungen.

  1. 358. NORWEGEN - ESTLAND

    Kein Abkommen.

  1. 359. NORWEGEN - GRIECHENLAND

    Keine.

  1. 360. NORWEGEN - SPANIEN

    Nicht zutreffend.

  1. 361. NORWEGEN - FRANKREICH

    Keine.

  1. 362. NORWEGEN - IRLAND

    Nicht zutreffend.

  1. 363. NORWEGEN - ITALIEN

    Keine.

  1. 364. NORWEGEN - ZYPERN

    Kein Abkommen.

  1. 365. NORWEGEN - LETTLAND

    Kein Abkommen.

  1. 366. NORWEGEN - LITAUEN

    Kein Abkommen.

  1. 367. NORWEGEN - LUXEMBURG

    Artikel 2 bis 4 der Vereinbarung vom 19. März 1998 über die Kostenerstattung im Bereich der sozialen Sicherheit.

  1. 368. NORWEGEN - UNGARN

    Keine.

  1. 369. NORWEGEN - MALTA

    Kein Abkommen.

  1. 370. NORWEGEN - NIEDERLANDE

    Briefwechsel vom 13. Januar 1994 und vom 10. Juni 1994 zu Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung 1408/71 (Verzicht auf die Erstattung der Aufwendungen für Sachleistungen gemäß Titel III Kapitel 1 und 4 der Verordnung Nr. 1408/71 , ausgenommen Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe c, sowie der daraus folgenden Kosten für verwaltungsmäßige Kontrollen und ärztliche Untersuchungen gemäß Artikel 105 der Verordnung Nr. 574/72 ).

  1. 371. NORWEGEN - ÖSTERREICH

    Vereinbarung vom 17. Dezember 1996 über die Kostenerstattung im Bereich der sozialen Sicherheit.

  1. 372. NORWEGEN - POLEN

    Kein Abkommen.

  1. 373. NORWEGEN - PORTUGAL

    Keine.

  1. 374. NORWEGEN - SLOWENIEN

    Keine.

  1. 375. NORWEGEN - SLOWAKEI

    Kein Abkommen.

  1. 376. NORWEGEN - FINNLAND

    Artikel 23 des Nordischen Abkommens vom 15. Juni 1992 über soziale Sicherheit: Vereinbarung des gegenseitigen Verzichts auf Erstattung nach Artikel 36 Absatz 3, Artikel 63 Absatz 3 und Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung (Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Leistungen bei Arbeitslosigkeit) und Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (Kosten der verwaltungsmäßigen Kontrollen und ärztlichen Untersuchungen).

  1. 377. NORWEGEN - SCHWEDEN

    Artikel 23 des Nordischen Abkommens vom 15. Juni 1992 über soziale Sicherheit: Vereinbarung des gegenseitigen Verzichts auf Erstattung nach Artikel 36 Absatz 3, Artikel 63 Absatz 3 und Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung (Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Leistungen bei Arbeitslosigkeit) und Artikel 105 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (Kosten der verwaltungsmäßigen Kontrollen und ärztlichen Untersuchungen).

  1. 378. NORWEGEN - VEREINIGTES KÖNIGREICH

    Briefwechsel vom 20. März 1997 und vom 3. April 1997 über Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (Erstattung oder Verzicht auf Erstattung der Aufwendungen für Sachleistungen) und Artikel 105 der Durchführungsverordnung (Verzicht auf Erstattung der Kosten der verwaltungsmäßigen Kontrollen und ärztlichen Untersuchungen)."

  1. d) Die Aufzählung in Anpassung j) erhält folgende Fassung:

    "Island und Belgien

    Island und der Tschechischen Republik

    Island und Deutschland

    Island und Estland

    Island und Spanien

    Island und Frankreich

    Island und Zypern

    Island und Lettland

    Island und Litauen

    Island und Luxemburg

    Island und Ungarn

    Island und Malta

    Island und den Niederlanden

    Island und Österreich

    Island und Polen

    Island und Slowenien

    Island und Slowakei

    Island und Finnland

    Island und Schweden

    Island und dem Vereinigten Königreich

    Island und Liechtenstein

    Island und Norwegen

    Liechtenstein und Belgien

    Liechtenstein und der Tschechischen Republik

    Liechtenstein und Deutschland

    Liechtenstein und Estland

    Liechtenstein und Spanien

    Liechtenstein und Frankreich

    Liechtenstein und Zypern

    Liechtenstein und Lettland

    Liechtenstein und Litauen

    Liechtenstein und Irland

    Liechtenstein und Luxemburg

    Liechtenstein und den Niederlanden

    Liechtenstein und Ungarn

    Liechtenstein und Malta

    Liechtenstein und Österreich

    Liechtenstein und Polen

    Liechtenstein und Slowenien

    Liechtenstein und Slowakei

    Liechtenstein und Finnland

    Liechtenstein und Schweden

    Liechtenstein und dem Vereinigten Königreich

    Liechtenstein und Norwegen

    Norwegen und Belgien

    Norwegen und der Tschechischen Republik

    Norwegen und Deutschland

    Norwegen und Estland

    Norwegen und Spanien

    Norwegen und Frankreich

    Norwegen und Irland

    Norwegen und Zypern

    Norwegen und Lettland

    Norwegen und Litauen

    Norwegen und Luxemburg

    Norwegen und Ungarn

    Norwegen und Malta

    Norwegen und den Niederlanden

    Norwegen und Österreich

    Norwegen und Polen

    Norwegen und Portugal

    Norwegen und Slowenien

    Norwegen und Slowakei

    Norwegen und Finnland

    Norwegen und Schweden

    Norwegen und dem Vereinigten Königreich."

  1. 3. Die Buchstaben "P", "Q" und "R" in der Anpassung in Nummer 3.27 (Beschluss Nr. 136) werden in die Buchstaben "ZA", "ZB" bzw. "ZC" umbenannt.
  2. 4. Die Buchstaben "P", "Q" und "R" in der Anpassung in Nummer 3.37 (Beschluss Nr. 150) werden in die Buchstaben "ZA", "ZB" bzw. "ZC" umbenannt.

In Anhang VII (Gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen):

  1. 1. In Anpassung a) Nummer 18 (Richtlinie 85/384/EWG des Rates) werden die Buchstaben n), o) und p) jeweils in die Buchstaben za), zb) bzw. zc) umbenannt, und die Buchstaben l), m) und q) werden gestrichen.
  2. 2. In Abschnitt 1 der Anpassungen in Nummer 11

    (Richtlinie 78/687/EWG des Rates), werden die Wörter "Artikel 19, 19a und 19b" durch die Wörter "Artikel 19, 19a, 19b, 19c und 19d" ersetzt.

In Anhang XIII (Verkehr):

  1. 1. Nummer 5 (Entscheidung Nr. 1692/96 des Europäischen Parlaments und des Rates) wird wie folgt geändert:
  1. a) In Anpassung i) werden die Nummern 2.15 und 2.16 in Nummern 2.26 bzw. 2.27 umnummeriert.
  2. b) In Anpassung j) wird Nummer 3.16 in Nummer 3.24 umnummeriert.
  3. c) In Anpassung ja) werden Nummern 5.6 und 5.7 in 5.8 bzw. 5.9 umnummeriert.
  4. d) In Anpassung k) werden Nummern 6.8 und 6.9 in 6.18 bzw. 6.19 umnummeriert.
  1. 2. Anhang VI (MUSTER DER MITTEILUNG) (siehe Anlage 6) erhält die in der Anlage zu diesem Anhang aufgeführte Fassung.

In Anhang XXI (Statistiken):

  1. 1. Anpassung b) in Nummer 6 (Richtlinie 80/1119/EWG des Rates) erhält folgende Fassung:

    "Anhang III wird wie folgt geändert:

  1. 1. Zwischen der Überschrift "VERZEICHNIS DER LÄNDER UND LÄNDERGRUPPEN" und Teil I der Tabelle wird Folgendes eingefügt:

    "A. EWR-Länder";

  1. 2. Teil II-VII erhält folgende Fassung:

    "II. EFTA/EWR-Länder

  1. 26. Island
  2. 27. Norwegen

    B. Nicht-EWR-Länder

    III. Europäische Nicht-EWR-Länder

  1. 28. Schweiz
  2. 29. GUS
  3. 30. Rumänien
  4. 31. Bulgarien
  5. 32. Bundesrepublik Jugoslawien
  6. 33. Türkei
  7. 34. Sonstige europäische Nicht-EWR-Länder

    IV.

  1. 35. Vereinigte Staaten von Amerika

    V. 36. Sonstige Länder".

  1. 2. Anpassung c) in Nummer 7 (Richtlinie 80/1177/EWG des Rates) erhält folgende Fassung:

    "Anhang III wird wie folgt geändert:

  1. 1. Zwischen der Überschrift "VERZEICHNIS DER LÄNDER UND LÄNDERGRUPPEN" und Teil I der Tabelle wird Folgendes eingefügt:

    "A. EWR-Länder";

  1. 2. Teil II-VII erhält folgende Fassung:

    "II. EFTA/EWR-Länder

  1. 26. Island
  2. 27. Norwegen

    B. Nicht-EWR-Länder

  1. 28. Schweiz
  2. 29. Bundesrepublik Jugoslawien
  3. 30. Türkei
  4. 31. GUS
  5. 32. Rumänien
  6. 33. Bulgarien
  7. 34. Länder des nahen und mittleren Ostens
  8. 35. Sonstige Länder".

In Anhang XXII (Gesellschaftsrecht):

  1. 1. Die Buchstaben p), q) und r) in Anpassung b) in Nummer 4 (Vierte Richtlinie 78/660/EWG des Rates) werden in die Buchstaben za),
  1. zb) bzw. zc) umbenannt.
  1. 2. Die Buchstaben p), q) und r) in Nummer 6 (Siebente Richtlinie 83/349/EWG des Rates) werden in die Buchstaben za),
  1. zb) bzw. zc) umbenannt.

Anlage

"ANHANG VI

MUSTER DER MITTEILUNG

nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 12/98 des Rates vom 11. Dezember 1997 über die Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Personenkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind, in der für die Zwecke des EWR-Abkommens angepassten Fassung

Kabotagebeförderungen im Zeitraum ....... (Quartal) ....... (Jahr)

durch Verkehrsunternehmen, die in ..................... (EFTA-Staat)

niedergelassen sind.

____________________________________________________________________

EG- Anzahl der Fahrgäste Fahrgastkilometer

Aufnahme- _________________________________________________________

mitglied- Art der Verkehrsdienste Art der Verkehrsdienste

staat bzw. _________________________________________________________

EFTA- Sonderformen Gelegenheits- Sonderformen Gelegenheits-

Aufnahme-

staat Linienverkehr verkehr Linienverkehr verkehr

____________________________________________________________________

A

____________________________________________________________________

CZ

____________________________________________________________________

B

____________________________________________________________________

D

____________________________________________________________________

EST

____________________________________________________________________

DK

____________________________________________________________________

E

____________________________________________________________________

GR

____________________________________________________________________

FIN

____________________________________________________________________

F

____________________________________________________________________

I

____________________________________________________________________

CY

____________________________________________________________________

LV

____________________________________________________________________

LT

____________________________________________________________________

IRL

____________________________________________________________________

L

____________________________________________________________________

H

____________________________________________________________________

M

____________________________________________________________________

NL

____________________________________________________________________

PL

____________________________________________________________________

P

____________________________________________________________________

SLO

____________________________________________________________________

SK

____________________________________________________________________

S

____________________________________________________________________

UK

____________________________________________________________________

IS

____________________________________________________________________

FL

____________________________________________________________________

N

____________________________________________________________________

Kabotage

insgesamt

"

____________________________________________________________________

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