Anlage I.
EINHEITLICHES SCHECKGESETZ.
Anlage1
(Anm.: Das Einheitliche Scheckgesetz wird als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert.)
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Anlage I.
EINHEITLICHES SCHECKGESETZ.
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(Anm.: Das Einheitliche Scheckgesetz wird als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert.)
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