GEMEINSAME ERKLÄRUNG DER EFTA-STAATEN UND BULGARIENS ÜBER DIE
AUSWEITUNG DER URSPRUNGSREGELN
Anlage14
Die EFTA-Staaten und Bulgarien vereinbaren, die Möglichkeiten einer weiteren Ausweitung und Verbesserung der Ursprungsregeln einschließlich der Kumulierung zwecks Erweiterung und Förderung der Produktion und des Handels in Europa zu prüfen.
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