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Anlage10 BHygV 2012

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2012

Anlage 10

(zu § 84)

Anlage10

Anforderungen an den Ortsbefund
für wasserhygienische Gutachten gemäß § 14 Abs. 2 ff BHygG
über die Beschaffenheit des Wassers von Kleinbadeteichen

(gemäß Bäderhygieneverordnung 2012 – BHygV 2012, BGBl. II Nr. 321/2012)

Auftraggeber:

 

Bezeichnung des Kleinbadeteiches:

 

Anschrift:

 

Gemäß § 14 Abs. 1 BHygG mit der Wahrnehmung des Schutzes der Gesundheit der Badegäste, insbesondere in hygienischer Hinsicht, betraute Person:

 

Ortsaugenschein, Probenahme, Messungen vor Ort, durchgeführt von:

 

Datum:

 

Wetterverhältnisse zur Zeit der Probenahme und am Vortag:

 

Besucherbelastung:

Anzahl der Badegäste im Badewasser zum Zeitpunkt der Probenahme:

  

Anzahl der Badegäste die sich an den zwei Vortagen um 15 Uhr im Badewasser befunden haben (lt. Betriebstagebuch):

  

Gesamtzahl der Badegäste (stark, mittel oder schwach): der zwei Vortage (lt. Betriebstagebuch)

  

Art der zusätzlichen technischen Einrichtungen:

  

Betriebstagebuch

(geführt/lückenhaft geführt/nicht geführt):

  

Betriebszustand:

  

Mängel/Bemerkungen/Auffälligkeiten:

  

Probenahme:

  

Eindeutige Angabe der Entnahmestelle(n):

  

Datum/Uhrzeit:

  

Messergebnisse vor Ort

  

- Wassertemperatur:

  

- pH-Wert:

  

- gelöster Sauerstoff (%-Sättigung O2):

  

- Färbung: (anormale Änderung der Färbung):

  

- Sichttiefe:

  

- Mineralöle (Film, Geruch):

  

- Tenside (Schaumbildung):

  

- Festkörper (wie schwimmende Gegenstände, Bruch, Splitter):

  

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