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Anlage9 BHygV 2012

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2012

Anlage 9

Anlage9

(zu § 57)

Anforderungen an den Ortsbefund
für wasserhygienische Gutachten gemäß § 14 Abs. 2 ff BHygG
über die Beschaffenheit des Wassers von Warmsprudelwannen (Whirlwannen)

(gemäß Bäderhygieneverordnung 2012 – BHygV 2012, BGBl. II Nr. 321/2012)

Auftraggeber:

 

Bezeichnung des Betriebes:

 

Anschrift:

 

Standort und nähere Bezeichnung der Wanne:

 

Beschreibung des Wannenkreislaufs (Wasser- und/oder Lufteinbringung):

 

Gemäß § 14 Abs. 1 BHygG mit der Wahrnehmung des Schutzes der Gesundheit der Badegäste, insbesondere in hygienischer Hinsicht, betraute Person:

 

Ortsaugenschein, Probenahme, Messungen vor Ort, durchgeführt von:

 

Datum:

 

ORTSBEFUND

Besucherfrequenz am Probenahmetag (sofern Angabe möglich):

 

Betriebsführung:

 

Häufigkeit der Reinigung der Wannenoberfläche:

 

Desinfektionsanlage:

 

Art der Desinfektion (Spüldesinfektion und/oder Füllwasserchlorung) und Beschreibung des Desinfektionsvorgangs:

 

Verwendetes Desinfektionsmittel:

 

Verwendete Badezusätze:

 

Betriebstagebuch

(geführt/lückenhaft geführt/nicht geführt):

 

Betriebszustand:

 

Mängel/Bemerkungen/Auffälligkeiten:

 

Probenahme:

 

Datum/Uhrzeit:

 

Messergebnisse vor Ort

 

- Wannenwassertemperatur:

 

- Wannenwassertrübung

(klar/leicht trüb/stark trüb/Schwebstoffe):

 

- Gesamtchlor:

 

- freies Chlor:

 

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