Anhang 4
Eignung für messtechnische Kontrollen
Anforderungen an die Prüferin/den Prüfer und Stellen:
- 1. Ausbildung und Sachkenntnis der Prüferin/des Prüfers:
- a) Abschluss einer einschlägigen technischen Fachausbildung,
- b) laufende Fort- und Weiterbildung
- c) Kenntnis der für die messtechnischen Kontrollen relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen
- 2. Erforderliche Mess- und Prüfmittel für die Durchführung der Prüfungen (Eignung, Rückführbarkeit auf nationale oder internationale Normale, Angabe der Besitzverhältnisse; Wartung, Rekalibrierung):
- 3. Zuverlässigkeit
- 4. Organisatorische Voraussetzungen für die Planung, Durchführung und Auswertung von Kalibrierungen und Prüfungen sowie gegebenenfalls eine einschlägige Gewerbeberechtigung
Schlagworte
Fortbildung, Messmittel
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2017
Gesetzesnummer
20005279
Dokumentnummer
NOR40088844
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