Anhang 3
Eignung für wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen Anforderungen an die Prüferin/den Prüfer und Prüfstellen:
- 1. Ausbildung und Sachkenntnis der Prüferin/des Prüfers:
- a) Abschluss einer einschlägigen technischen Fachausbildung
- b) Kenntnis der Funktionsweise und des besonderen Gefährdungspotentials der zu prüfenden Geräte
- c) laufende Fort- und Weiterbildung
- d) Kenntnis der für die Prüftätigkeit relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen
- e) ausreichende Prüfpraxis im Bereich Medizintechnik
- 2. Erforderliche Mess- und Prüfmittel für die Durchführung der Prüfungen
- 3. Zuverlässigkeit
- 4. Organisatorische Voraussetzungen für die Planung, Durchführung und Auswertung von Prüfungen sowie gegebenenfalls eine einschlägige Gewerbeberechtigung
Schlagworte
Fortbildung, Messmittel
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2017
Gesetzesnummer
20005279
Dokumentnummer
NOR40088843
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