§ 0
ADR - Freistellung selbstentzündlicher Stoffe der Klasse 4.2
Kurztitel
ADR - Freistellung selbstentzündlicher Stoffe der Klasse 4.2
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 31/1997
Inkrafttretensdatum
13.03.1997
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Vereinbarung nach Rn. 2010 des ADR über die Freistellung selbstentzündlicher Stoffe der Klasse 4.2 von den Vorschriften der Anlage A, wenn sie in bestimmten Verpackungsgrößen transportiert werden
StF: BGBl. III Nr. 31/1997
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