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Abkommen zwischen Österreich und Portugal über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1985

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Portugal über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Portugal über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 328/1985

Inkrafttretensdatum

01.10.1985

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich

StF: BGBl. Nr. 328/1985 (NR: GP XVI RV 372 AB 513 S. 84 . BR: AB 2958 S. 459 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die im Artikel 9 Absatz 1 vorgesehenen schriftlichen Mitteilungen wurden seitens der Portugiesischen Republik am 12. Juli 1984 und seitens der Republik Österreich am 31. Mai 1985 abgegeben.

Das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 9 Absatz 1 am 1. Oktober 1985 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Portugiesische Republik,

haben folgendes vereinbart:

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