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Abkommen zwischen Österreich und den Philippinen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2003

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und den Philippinen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und den Philippinen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 128/2003

Typ

Vertrag - Philippinen

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.12.2003

Unterzeichnungsdatum

11.04.2002

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik der Philippinen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

StF: BGBl. III Nr. 128/2003 (NR: GP XXII RV 34 AB 140 S. 27 . BR: AB 6851 S. 700 .)

Sprachen

Deutsch, Englisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. September 2003 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 mit 1. Dezember 2003 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK DER PHILIPPINEN, im Folgenden die Vertragsparteien genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;

IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2017

Gesetzesnummer

20003042

Dokumentnummer

NOR30003312

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