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Abkommen zwischen Österreich und den Philippinen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und den Philippinen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 128/2003
Typ
Vertrag - Philippinen
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.12.2003
Unterzeichnungsdatum
11.04.2002
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik der Philippinen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 128/2003 (NR: GP XXII RV 34 AB 140 S. 27 . BR: AB 6851 S. 700 .)
Sprachen
Deutsch, Englisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. September 2003 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 mit 1. Dezember 2003 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK DER PHILIPPINEN, im Folgenden die Vertragsparteien genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;
IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
22.06.2017
Gesetzesnummer
20003042
Dokumentnummer
NOR30003312
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