§ 0
Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur (Ukraine)
Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur (Ukraine)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Ukraine
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.09.2019
Unterzeichnungsdatum
14.03.2018
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur
StF: BGBl. III Nr. 129/2019 (NR: GP XXVI RV 386 S. 86 . BR: AB 10203 S. 896 .)
Sprachen
Deutsch, Ukrainisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 9 des Abkommens erfolgten am 6. Mai 2019 bzw. 7. August 2019; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 9 mit 1. September 2019 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und das Ministerkabinett der Ukraine (im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet)
im Bestreben die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu verstärken,
im Bewusstsein der Notwendigkeit einer Förderung der Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, Wissenschaft und Kultur
haben Folgendes vereinbart:
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2025
Gesetzesnummer
20010751
Dokumentnummer
NOR40217187
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