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Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur (Ukraine)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2019

§ 0

Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur (Ukraine)

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur (Ukraine)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 129/2019

Typ

Vertrag – Ukraine

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.2019

Unterzeichnungsdatum

14.03.2018

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Langtitel

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur

StF: BGBl. III Nr. 129/2019 (NR: GP XXVI RV 386 S. 86 . BR: AB 10203 S. 896 .)

Sprachen

Deutsch, Ukrainisch

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 9 des Abkommens erfolgten am 6. Mai 2019 bzw. 7. August 2019; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 9 mit 1. September 2019 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Die Regierung der Republik Österreich und das Ministerkabinett der Ukraine (im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet)

im Bestreben die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu verstärken,

im Bewusstsein der Notwendigkeit einer Förderung der Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, Wissenschaft und Kultur

haben Folgendes vereinbart:

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2025

Gesetzesnummer

20010751

Dokumentnummer

NOR40217187

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