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Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Polen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.9.1976

§ 0

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Polen

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Polen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 532/1976

Inkrafttretensdatum

22.09.1976

Langtitel

ABKOMMEN über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen

StF: BGBl. Nr. 532/1976

Ratifikationstext

Die Regierung der Volksrepublik Polen hat die im Art. 11 vorgesehene Mitteilung am 24. Juli 1976 gemacht; das Abkommen tritt daher am 22. September 1976 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Volksrepublik Polen

haben,

auf der Grundlage der Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, des Zusatzprotokolles zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr und des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge, die am 4. Juni 1954 in New York unterzeichnet wurden, und

auf der Grundlage und im Rahmen der in beiden Staaten bestehenden gesetzlichen Vorschriften,

folgendes vereinbart:

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