§ 0
Abkommen über die Verbindung der österreichischen Autobahn A 5 und der tschechischen Schnellbahn R 52 (Tschechische R)
Kurztitel
Abkommen über die Verbindung der österreichischen Autobahn A 5 und der tschechischen Schnellbahn R 52 (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
16.03.2009
Unterzeichnungsdatum
23.01.2009
Index
99/01 Straßenverkehr
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Verbindung der österreichischen Autobahn A 5 und der tschechischen Schnellstraße R 52 an der österreichisch-tschechischen Staatsgrenze
Sprachen
Deutsch, Tschechisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 4 Abs. 3 des Abkommens wurden am 29. Jänner bzw. 9. Februar 2009 (eingelangt am 13. Februar 2009) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 16. März 2009 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen Republik (im folgenden „Vertragsparteien“) haben
- –im Bemühen um eine gesteigerte Qualität der Straßenverbindung, in der Absicht, die Entwicklung des Handels und der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Staaten zu unterstützen,
- –im Streben nach Umweltschutz, effizienter Energienutzung, Sicherheit im Straßenverkehr und einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lenker und
- –nach Erkennen der wechselseitigen Vorteile und des Interesses in der Sache der Verbindung der Schnellstraße R 52 und der Autobahn A 5 an der gemeinsamen Staatsgrenze,
- wie folgt vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2019
Gesetzesnummer
20006216
Dokumentnummer
NOR30007041
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)