Artikel 1
Gegenstand dieses Abkommens ist die Verbindungen der Autobahn A 5 auf dem Gebiet der Republik Österreich und der Schnellstraße R 52 auf dem Gebiet der Tschechischen Republik an der österreichisch-tschechischen Staatsgrenze zwischen den Gemeinden Mikulov und Drasenhofen.
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2019
Gesetzesnummer
20006216
Dokumentnummer
NOR40104375
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