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Artikel 1 Abkommen über die Verbindung der österreichischen Autobahn A 5 und der tschechischen Schnellbahn R 52 (Tschechische R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.3.2009

Artikel 1

Gegenstand dieses Abkommens ist die Verbindungen der Autobahn A 5 auf dem Gebiet der Republik Österreich und der Schnellstraße R 52 auf dem Gebiet der Tschechischen Republik an der österreichisch-tschechischen Staatsgrenze zwischen den Gemeinden Mikulov und Drasenhofen.

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2019

Gesetzesnummer

20006216

Dokumentnummer

NOR40104375

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