§ 0
Abkommen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt – Protokoll (Armenien)
Kurztitel
Abkommen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt – Protokoll (Armenien)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Armenien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.05.2024
Unterzeichnungsdatum
18.07.2023
Index
49/06 Schubverkehr
Langtitel
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und Regierung der Republik Armenien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Sprachen
Armenisch, Deutsch, Englisch
Ratifikationstext
Das Durchführungsprotokoll tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 mit 1. Mai 2024 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
PROTOKOLL
ZWISCHEN
DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG
UND
DER REGIERUNG DER REPUBLIK ARMENIEN
ZUR DURCHFÜHRUNG DES
ABKOMMENS ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER REPUBLIK ARMENIEN
ÜBER DIE RÜCKÜBERNAHME VON PERSONEN MIT UNBEFUGTEM AUFENTHALT
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Armenien (im Folgenden jeweils einzeln als „Vertragspartei“ bzw. „Partei“ oder gemeinsam als „die Vertragsparteien“ bezeichnet) sind gemäß Artikel 20 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt 1 (im Folgenden „Rückübernahmeabkommen“) wie folgt übereingekommen:
____________________
1 Siehe ABl. Nr. L 289 vom 31.10.2013 S. 13.
Zuletzt aktualisiert am
05.04.2024
Gesetzesnummer
20012566
Dokumentnummer
NOR40261304
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)