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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Iran)
Kurztitel
Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Iran)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
11.07.2004
Langtitel
Abkommen über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Islamischen Republik Iran samt Protokoll
StF: BGBl. III Nr. 96/2004 (NR: GP XXI RV 929 VV S. 101. BR: 6641 S. 687.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 2 des Abkommens wurden am 4. Juli 2002 bzw. am 12. Mai 2004 notifiziert; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 14 Abs. 2 am 11. Juli 2004 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
PRÄAMBEL
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Islamischen Republik Iran, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
von dem Wunsche geleitet, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zum gegenseitigen Nutzen beider Staaten zu fördern,
in der Absicht, ihre wirtschaftlichen Ressourcen und Möglichkeiten im Investitionsbereich zu nutzen sowie günstige Voraussetzungen für Investitionen von Staatsangehörigen einer Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen zu schaffen und aufrechtzuerhalten sowie
in Erkenntnis der Notwendigkeit, Investitionen von Staatsangehörigen einer Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen zu fördern und zu schützen,
sind wie folgt übereingekommen:
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