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Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Finnland)
Kurztitel
Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Finnland)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag - Finnland
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.06.2018
Unterzeichnungsdatum
24.11.2017
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Finnland über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Sprachen
Deutsch, Englisch, Finnisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens wurden am 15. Dezember 2017 bzw. 24. April 2018 (eingelangt am 27. April 2018) abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 14 Abs. 1 mit 1. Juni 2018 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Finnland (im Weiteren „die Parteien“ genannt),
um klassifizierte Informationen, die in Bezug zu auswärtigen Angelegenheiten, Landesverteidigung, Sicherheit, Polizei oder wissenschaftlichen, industriellen und technologischen Angelegenheiten stehen und die direkt zwischen den Parteien, oder juristischen oder natürlichen Personen, die klassifizierte Informationen unter der Hoheitsgewalt der Parteien verarbeiten, ausgetauscht werden, zu schützen,
sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2018
Gesetzesnummer
20010199
Dokumentnummer
NOR40201995
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