§ 9
Auskunftspflicht
Die Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und alle Beschäftigten der betroffenen Betriebe sind verpflichtet, der Kommission die für die Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte unter Wahrung des Grundrechts auf Datenschutz zu erteilen.
22.12.2021
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