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§ 9 STLAOG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.12.2021

§ 9

Auskunftspflicht

Die Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und alle Beschäftigten der betroffenen Betriebe sind verpflichtet, der Kommission die für die Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte unter Wahrung des Grundrechts auf Datenschutz zu erteilen.

22.12.2021

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