EG/EU: Art. 9, BGBl. I Nr. 175/2021
§ 9.
Gewährleistungsrechte des Verbrauchers können vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden; beim Kauf von Waren sowie bei der Bereitstellung digitaler Leistungen ist das Verbrauchergewährleistungsgesetz zu beachten.
EG/EU: Art. 9, BGBl. I Nr. 175/2021
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022
Gesetzesnummer
10002462
Dokumentnummer
NOR40237225
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