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§ 9 Geschäftsordnung der Begutachtungskommission für leitende Funktionen im Schuldienst

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.10.2022

Beurteilung der Führungs- und Managementkompetenzen durch eine qualifizierte Einrichtung

§ 9.

(1) Die für die Auswahl verbleibenden und einem Assessment zuzuweisenden Bewerberinnen und Bewerber haben sich einem zweiteiligen Eignungserfahren zu unterziehen, wobei der erste Teil aus einer diagnostischen Eignungsüberprüfung einschließlich einer EDV-unterstützten Potentialanalyse und der zweite Teil aus einem strukturierten Gespräch besteht.

(2) Im Rahmen des Assessmentverfahrens sind die Führungs- und Managementkompetenzen in den Bereichen

  1. 1. soziale Kompetenz,
  2. 2. Gender- und Diversitätskompetenz,
  3. 3. Kommunikationsfähigkeit, Konfliktmanagement und Besprechungsleitung,
  4. 4. Organisationsfähigkeit,
  5. 5. Strategische Personalführung, Delegations- und Motivationsfähigkeit,
  6. 6. Budget und Controlling sowie
  7. 7. Antrieb, Initiative zum Beruf, Innovationsfreude und Kreativität

zu beurteilen.

(3) Die Beurteilung hat zu jedem der Bereiche gemäß Abs. 2 Z 1 bis 7 nach den Stufen 1 bis 5 (qualitativ absteigend) zu erfolgen und ist zu begründen.

Schlagworte

Führungskompetenz, Delegationsfähigkeit

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2022

Gesetzesnummer

20010599

Dokumentnummer

NOR40247648

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