Steuerliche Bestimmungen.
§ 9.
Der entrichtete Wohnbauförderungsbeitrag bildet bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eine Abzugspost. Diese Abzugspost ist beim Steuerabzug vom Arbeitslohn vor Anwendung des Lohnsteuertarifes vom Arbeitslohn abzuziehen.
Zuletzt aktualisiert am
14.02.2018
Gesetzesnummer
10011275
Dokumentnummer
NOR12145440
alte Dokumentnummer
N9195239288L
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