§ 96
Anspruchsbegründende Nebenbezüge
Von den im § 69 Abs. 1 und 2 genannten Nebenbezügen eines Landesbeamten begründen den Anspruch auf eine Nebenbezügezulage (anspruchsbegründende Nebenbezüge):
- a) Überstundenvergütung,
- b) Mehrleistungsvergütung,
- c) Verwendungszulage,
- d) Bereitschaftszulage,
- e) Sonn- und Feiertagszulage,
- f) Schmutz-, Erschwernis- oder Gefahrenzulagen.
Neukundmachung 49/2000: Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft (ausgenommen §§ 2 und 142 Abs. 11).
19.12.2016
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