§ 96*)
Anspruchsbegründende Nebenbezüge
Von den in den §§ 69 Abs. 1 und 2 sowie 69a genannten Nebenbezügen und Sonderzahlungen zu Nebenbezügen eines Landesbeamten begründen den Anspruch auf eine Nebenbezügezulage (anspruchsbegründende Nebenbezüge):
- a) Überstundenvergütung,
- b) Mehrstundenvergütung,
- c) Mehrleistungsvergütung und Sonderzahlungen zur Mehrleistungsvergütung nach § 69a,
- d) Verwendungszulage und Sonderzahlungen zur Verwendungszulage nach § 69a,
- e) Bereitschaftszulage,
- f) Sonn- und Feiertagszulage,
- g) Schmutz-, Erschwernis- oder Gefahrenzulagen.
*) Fassung LGBl.Nr. 12/2011, 35/2017
Neukundmachung 49/2000: Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft (ausgenommen §§ 2 und 142 Abs. 11).
07.06.2017
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