§ 95 GO-LT

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2009

Größe und Zusammensetzung der Ausschüsse in der
14. Gesetzgebungsperiode

§ 95

(1) Die nach § 20 Abs. 1 vom Landtag zu wählenden Ausschüsse bestehen aus zehn Mitgliedern, die sich auf die im Landtag vertretenen Parteien wie folgt verteilen:

Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) 4

Österreichische Volkspartei (ÖVP) 4

Die Freiheitlichen (FPÖ) 1

Die Grünen 1.

(2) Abs. 1 tritt mit 22. April 2009 in Kraft und mit Ende der 14. Gesetzgebungsperiode des Salzburger Landtages außer Kraft.

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