Größe und Zusammensetzung der Ausschüsse in der
13.Gesetzgebungsperiode
§ 95
(1) Die nach § 20 Abs 1 vom Landtag zu wählenden Ausschüsse bestehen aus elf Mitgliedern, die sich auf die im Landtag vertretenen Parteien wie folgt verteilen:
Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) 5
Österreichische Volkspartei (ÖVP) 4
Die Freiheitlichen (FPÖ) 1
Die Grünen 1.
(2) Die am 28. April 2004 erfolgten Wahlen der Mitglieder der Ausschüsse des Landtages bleiben unberührt.
(3) Die Abs 1 und 2 treten mit 19. Mai 2004 in Kraft und mit Ende der 13. Gesetzgebungsperiode des Salzburger Landtages außer Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
