Erlöschen des Aufteilungsanspruchs
§ 95.
Der Anspruch auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse erlischt, wenn er nicht binnen einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht wird.
Zuletzt aktualisiert am
05.10.2022
Gesetzesnummer
10001871
Dokumentnummer
NOR12024836
alte Dokumentnummer
N2193811143S
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