3. Abschnitt
Zweites Ermittlungsverfahren (Landeswahlbehörde)
Voraussetzung für die Zuweisung von Mandaten
§ 92
Wahlwerbende Parteien haben nur dann Anspruch auf Zuweisung von Mandaten im zweiten Ermittlungsverfahren, wenn sie mindestens einen Bezirkswahlvorschlag und einen Landeswahlvorschlag eingebracht und
- 1. im ersten Ermittlungsverfahren mindestens ein Mandat erlangt oder
- 2. im gesamten Landesgebiet mindestens 5% der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.
29.11.2022
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