Zur Z 2 s. auch § 91 ASGG; Ansprüche nach dem IESG (§ 65 Abs. 1 Z 7 ASGG) sind nicht erfaßt.
3. Unterabschnitt - Rechtsmittelverfahren
§ 90
§ 90. Für das Rechtsmittelverfahren gelten folgende Besonderheiten:
- 1. die ausschließliche Anfechtung des Ausspruchs über die Leistungsfrist sowie die Ratenanordnung (§ 89 Abs. 3 und 4) ist nicht zulässig;
- 2. in Rechtsstreitigkeiten nach § 65 Abs. 1 Z 1, 4, 6 und 8 hemmt die Revision des Versicherungsträgers die Vollstreckbarkeit nicht.