Zu Z 3: zum Bezugszeitraum vgl. Art. X § 2, BGBl. Nr. 624/1994
Zur Z 2 s. auch § 91 ASGG; Ansprüche nach dem IESG (§ 65 Abs. 1 Z 7 ASGG) sind nicht erfaßt.
3. Unterabschnitt - Rechtsmittelverfahren
§ 90.
Für das Rechtsmittelverfahren gelten folgende Besonderheiten:
- 1. die ausschließliche Anfechtung des Ausspruchs über die Leistungsfrist sowie die Ratenanordnung (§89 Abs.3 und 4) ist nicht zulässig;
- 2. in Rechtsstreitigkeiten nach §65 Abs.1 Z1, 4, 6 und 8 hemmt die Revision des Versicherungsträgers die Vollstreckbarkeit nicht;
- 3. in Rechtsstreitigkeiten nach §65 Abs.1 Z1, 6 oder 8 ist der Auftrag nach §89 Abs.2 in das Urteil des Rechtsmittelgerichts von Amts wegen aufzunehmen, auch wenn dieser Auftrag im angefochtenen Urteil fehlt.