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§ 8h VKG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2004

Änderung der Lage der Arbeitszeit

§ 8h

Die §§ 8 bis 8g sind auch für eine vom Arbeitnehmer beabsichtigte Änderung der Lage der Arbeitszeit mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Ausmaß der Arbeitszeit außer Betracht bleibt.