§ 8*)
Antrag
(1) Die Erteilung einer Bewilligung gemäß § 5 ist bei der Behörde schriftlich zu beantragen.
(2) Ein Antrag gemäß Abs. 1 hat Lage und Umfang des Vorhabens anzugeben. Die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Pläne und Beschreibungen sowie die Zustimmung des Eigentümers des betroffenen Grundstückes, sofern die antragstellende Person nicht selbst Eigentümer des Grundstückes ist, sind anzuschließen.
(3) Antrag, Pläne und Beschreibungen sind der Behörde in dreifacher Ausfertigung vorzulegen.
*) Fassung LGBl.Nr. 1/2008, 4/2022
25.01.2022
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