III. Hauptstück
Schürfen nach bergfreien mineralischen Rohstoffen und deren Gewinnung
I. Abschnitt
Schurfberechtigung
§ 8
Zum Erschließen und Untersuchen natürlicher Vorkommen bergfreier mineralischer Rohstoffe und solche enthaltender verlassener Halden zum Feststellen der Abbauwürdigkeit ist eine Schurfberechtigung erforderlich.
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